
Europäische Zahlungsunion rückwirkend zum 1. Juli 1950 errichtet. Ziel: Konvertibilität der europäischen Währungen.
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) errichtet. Ziel: Gemeinsamer Markt.
Europäische Kommission schlägt Wirtschafts- und Währungsunion vor. Grundlage: Van Campen-Bericht.
EWG-Staats- und Regierungschefs sehen die stufenweise Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion vor. Bericht der Werner-Gruppe vom 8. Oktober 1970 schlägt Errichtung in drei Stufen vor.
Als konkretes Ergebnis dieser Beratungen tritt der Europäische Wechselkursverbund (EWV) in Kraft.
Errichtung des Europäischen Währungssystems (EWS) beschlossen (ab 13. März 1979 in Kraft). Wie der EWV ein System fester, aber veränderbarer Wechselkurse.
Einheitliche Europäische Akte beschlossen (ab 1. Juli 1987 in Kraft). Sieht bis 31. Dezember 1992 die Vollendung des europäischen Binnenmarktes vor.
Europäischer Rat setzt Delors-Ausschuss mit Auftrag ein, Vorschläge zur stufenweisen Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu machen. Delors-Bericht am 17. April 1989: Drei Stufen-Plan.
Erste Stufe der WWU beginnt: Liberalisierung des Kapitalverkehrs.
Staats- und Regierungschefs verständigen sich in Maastricht auf den Vertrag über die Europäische Union (am 7. Februar 1992 unterzeichnet, am 1. November 1993 in Kraft getreten). Er enthält die Bestimmungen für die zweite und dritte Stufe der WWU, das Statut des künftigen Europäischen Systems der Zentralbanken (bestehend aus der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten) und die Eintrittskriterien in die Währungsunion.
Krisen im EWS.
Zweite Stufe der WWU beginnt. Konvergenzprozess intensiviert. Europäisches Währungsinstitut errichtet.
Europäischer Rat legt Namen für die neue, gemeinsame Währung fest: Euro.
Europäischer Rat beschließt „Stabilitäts- und Wachstumspakt“. Der Pakt soll eine stabilitätsverträgliche Finanzpolitik der Mitgliedsländer nach Eintritt in die Währungsunion sichern.
Europäischer Rat stellt für 11 Mitgliedsstaaten Erfüllung der Konvergenzkriterien und Euro-Tauglichkeit fest.
Europäische Zentralbank (EZB) und Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) errichtet. EZB-Rat legt am 13. Oktober 1998 die geldpolitische Strategie für das Eurosystem fest; mit dem Begriff „Eurosystem“ bezeichnet er ab November 1998 die EZB und die Zentralbanken derjenigen Länder, die den Euro eingeführt haben.
Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den ausländischen Mitgliedswährungen werden unwiderruflich festgelegt.