
Die OEEC-Staaten errichten rückwirkend zum 1. Juli 1950 die Europäische Zahlungsunion (EZU). Mithilfe von multilateralen Krediten und Ausgleichszahlungen sollen die europäischen Währungen untereinander austauschbar gemacht, der Handel und die Integration Europas gefördert werden. Die EZU stellt ihre Tätigkeit zum 1. Januar 1959 ein, nachdem die Mitgliedstaaten (für Ausländer, einige auch für Inländer) die kommerzielle Konvertibilität ihrer Währungen erklärt hatten. Der zwischenstaatliche Kapitalverkehr, dessen Freiheit Voraussetzung für eine Währungsunion ist, bleibt indessen vielfältigen nationalstaatlichen Einschränkungen unterworfen.
Sechs europäische Staaten errichten mit Wirkung zum 1. Januar 1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG; Vertrag von Rom). Ziel ist ein Gemeinsamer Markt mit freiem Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen. Die EWG konzentriert sich jedoch zunächst auf die (am 1. Juli 1968 errichtete) Errichtung einer Zollunion. Von einer koordinierten Währungspolitik ist nur ansatzweise die Rede, von einer Liberalisierung des Kapitalverkehrs nur insoweit, als für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes notwendig.
Die EWG-Kommission schlägt im Rahmen ihres Aktionsprogramms für die zweite Stufe der Zollunion erstmals eine europäische Wirtschafts- und Währungsunion vor (Grundlage: van Campen-Bericht an das Europäische Parlament am 7. April 1962). Der Plan wird indessen nicht weiterverfolgt. Die Vorstellungen über Vorbereitung und Ausgestaltung der Union sind zu unterschiedlich. Und nach der DM-Aufwertung von 1961 scheint das Festkurssystem von Bretton Woods hinreichend stabil zu sein, um den Gemeinsamen Markt währungspolitisch funktionstauglich zu machen.
Die Staats- und Regierungschefs der EWG-Staaten fassen in Den Haag den Plan der stufenweisen Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Hintergrund sind die Regierungswechsel in Frankreich (Pompidou) und Deutschland (Brandt) sowie die Lockerung des Festkursgefüges von Bretton Woods, die vor allem die einheitlichen Agrarpreise der EWG gefährdet. In der am 6. März 1970 errichteten Arbeitsgruppe unter dem luxemburgischen Ministerpräsidenten Werner stoßen die Positionen der „Monetaristen“ (u. a. Frankreich; rasche Festigung der Wechselkurse und Bereitstellung von Finanzierungshilfen für Interventionen) und „Ökonomisten“ (u. a. Deutschland; währungspolitische Bindungen erst nach wirtschaftspolitischer Harmonisierung) aufeinander. Der Werner-Bericht vom 8. Oktober 1970 schlägt als Kompromiss die „effektive Parallelität“ von ökonomischen, monetären und politischen Integrationsfortschritten vor, die in drei Stufen zu verfolgen ist. Der Ministerrat konzentriert sich jedoch in einer Grundsatzentscheidung vom 22. März 1971 auf die erste Integrationsstufe, die Verringerung der zulässigen Wechselkursschwankungen. Bis in die zweite Hälfte der 1980er Jahre folgt die europäische Währungsintegration eher dem „monetaristischen“ als dem „ökonomistischen“ Muster.
Der Europäische Wechselkursverbund (EWV) tritt in Kraft (Baseler Abkommen der EWG-Zentralbanken vom 10. April 1972). Die zulässigen Schwankungsbreiten der Wechselkurse werden auf ± 2,25 % verengt; nach dem Zusammenbruch des Bretton Woods-Systems geht ein Teil der Länder zum „Block-Floaten“ gegen den US-Dollar über (19. März 1973). Die festen Wechselkurse lassen sich jedoch nicht halten; die Wirtschafts- und Geldpolitik und die Inflationsraten der Länder sind zu unterschiedlich. Der EWV schrumpft bis 1978 zu einem Mini-Verbund.
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaften beschließen die Errichtung des Europäischen Währungssystems (EWS; tritt am 13. März 1979 in Kraft). Das EWS ist ähnlich wie der EWV ein System fester, aber veränderbarer Wechselkurse und gegenseitigen Interventionsverpflichtungen bei Abweichung von den zulässigen Schwankungsbreiten. Die Erwartung war, dass das Festkurssystem einen Gleichlauf der nationalen Geldpolitik erzwingen würde. Dieses Ziel wird teilweise erreicht, da sich die teilnehmenden Zentralbanken in gewissem Maße dem Stabilitätsdiktat der Deutschen Bundesbank unterwerfen. Dieser Stabilitätserfolg, aber ebenso der Wunsch, die deutsche Dominanz zu beseitigen, treiben schließlich die Planung einer Währungsunion voran.
Die (inzwischen) 12 Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften (EG) unterzeichnen die Einheitliche Europäische Akte (EEA; tritt am 1. Juli 1987 in Kraft). Die EEA ist die erste grundlegende Reform des EWG-Vertrages von 1957. Sie fasst eine Wirtschafts- und Währungsunion ins Auge und sieht – über die Zollunion von 1968 hinausgehend – die Vollendung des europäischen Binnenmarktes vor. Tatsächlich wird der Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr innerhalb der EG, wie vorgesehen, bis Ende 1992 weitgehend von Beschränkungen befreit.
Der Europäische Rat (der Staats- und Regierungschefs) setzt eine Expertengruppe unter Vorsitz des EG-Kommissionspräsidenten Delors ein, die Vorschläge zur stufenweisen Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) machen soll. Der Delors-Bericht (17. April 1989) sieht die Errichtung der WWU in drei Stufen vor, deren letzte an bestimmte institutionelle und wirtschaftliche Voraussetzungen (stabilitätsorientierte und unabhängige Zentralbank, Haushaltsdisziplin) geknüpft ist. Insofern knüpft der Delors-Bericht an Grundgedanken des Werner-Berichts an und zeigt eine Wende in der Währungsintegrationspolitik an. Der Delors-Bericht ist die Grundlage von Regierungskonferenzen, die schließlich zum Vertrag von Maastricht führen.
Die erste Stufe der WWU beginnt: Der Kapitalverkehr in der EG wird liberalisiert. Dies erhöht den Druck auf die währungsschwächeren Länder, sich durch eine stabilitätsorientierte Geld- und Wirtschaftspolitik für die Währungsunion zu qualifizieren; denn sie können sich nicht mehr durch Kapitalverkehrsbeschränkungen gegen Devisenabzug schützen.
Die Staats- und Regierungschefs verständigen sich in Maastricht auf den Vertrag über die Europäische Union (am 7. Februar 1992 unterzeichnet, am 1. November 1993 in Kraft getreten). Er enthält die Bestimmungen über die zweite und dritte Stufe der WWU, über das Statut des (auf das Ziel der Preisstabilität verpflichteten und politisch unabhängigen) Europäischen Systems der Zentralbanken (bestehend aus der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten) und über die Konvergenzkriterien, welche die Länder zum Eintritt in die dritte Stufe qualifizieren: ein hoher Grad an Preisstabilität, Obergrenzen für Haushaltsdefizite/öffentliche Verschuldung und langfristige Zinssätze, Wechselkursstabilität über zwei Jahre.
Krisen im EWS. Die Anleger verlieren 1992 das Vertrauen in die Stabilität insbes. des Pfundes, 1993 in die des französischen Franc, es kommt zu spekulativen Pfund- bzw. Franc-Verkäufen; 1992 scheiden Großbritannien und Italien aus dem Wechselkursmechanismus des EWS aus, 1993 werden die Schwankungsbreiten beiderseits der bilateralen Leitkurse im EWS stark ausgeweitet. Die Bundesbank, dem Ziel der Preisstabilität verpflichtet, hatte sich geweigert, ihre Zinsen massiv zu senken. Die Partnerländer werden dadurch verstärkt auf die Verantwortung für ihre Währung verwiesen, der für den Eintritt in die Währungsunion notwendige Konvergenzprozess wird verstärkt.
Die zweite Stufe der WWU beginnt, die dritte Stufe wird vorbereitet: 1) Die Angleichung der nationalen Wirtschaftspolitiken wird intensiviert und die Rechtsvorschriften (Zentralbankstatuten) werden an die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts angepasst, um die in Maastricht festgelegten Konvergenzkriterien zu erfüllen. 2) In Frankfurt am Main wird das Europäische Währungsinstitut (EWI) errichtet. Es hat keine geld- und währungspolitischen Befugnisse, ist aber für die technische Vorbereitung der künftigen Europäischen Zentralbank zuständig. Mitglieder sind die Zentralbanken der 15 EU-Staaten.
Der Europäische Rat legt in Madrid den Beginn der dritten Stufe der WWU auf den 1. Januar 1999 fest und gibt – auf deutschen Vorschlag – der neuen, gemeinsamen Währung den Namen „Euro“; der im EG-Vertrag genannte Name ECU stößt auf Ablehnung, u. a. weil der hinter der EWS-Recheneinheit ECU stehende Währungskorb sich seit 1979 vor allem gegenüber der D-Mark laufend entwertet hat.
Der Europäische Rat beschließt in Amsterdam auf deutschen Vorschlag den „Stabilitäts- und Wachstumspakt“. Er soll eine stabilitätsverträgliche Finanzpolitik der Mitgliedsländer auch nach Errichtung der Währungsunion sichern. Die Mitgliedstaaten müssen mittelfristig ausgeglichene Haushalte haben; bei Verletzung einer Obergrenze für das jährliche Haushaltsdefizit von 3 % des Bruttoinlandsprodukts ist ein „Strafverfahren“ vorgesehen. Diesem fehlt allerdings die Automatik; seine Einleitung hängt von der mehrheitlichen Zustimmung des Ministerrates ab.
Der Europäische Rat stellt in Brüssel für 11 EU-Mitgliedsstaaten die Erfüllung der Konvergenzkriterien fest; mit diesen Staaten soll am 1. Januar 1999 die Währungsunion beginnen. Schweden und Griechenland erfüllen die Eintrittskriterien noch nicht. Großbritannien und Dänemark machen von dem ihnen im Maastricht-Vertrag eingeräumten Recht Gebrauch, aus eigener Entscheidung nicht zur dritten Stufe der WWU überzugehen.
Die Europäische Zentralbank (EZB; in Frankfurt am Main) und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) werden errichtet. Der EZB-Rat legt in den folgenden Monaten die geldpolitische Strategie, die geldpolitischen Instrumente und die Modalitäten des gemeinsamen Zahlungsverkehrssystems (TARGET) für das künftige Eurosystem fest. Mit dem Begriff „Eurosystem“ bezeichnet er ab November 1998 die EZB und die Zentralbanken derjenigen Länder, die den Euro eingeführt haben. Das Stabilitätsziel wird als jährliche Inflationsrate unter 2 % definiert, die Stabilitätsrisiken, die zu geldpolitischen Entscheidungen führen, werden anhand der Entwicklung der Geldmenge und eines breiten Spektrums anderer wirtschaftlicher Größen eingeschätzt („Zwei-Säulen-Strategie“).
Die nationalen Zentralbanken des künftigen Euroraums senken in einer koordinierten Aktion ihre Leitzinsen auf den einheitlichen Satz von 3%. Hätte der EZB-Rat diesen – als notwendig erachteten – Zinssenkungsschritt erst unmittelbar nach dem Start der Währungsunion (1. Januar 1999) getan, so wäre eventuell der Eindruck entstanden, er verfolge eine expansivere Geldpolitik als bisher die nationalen Zentralbanken; diesem Eindruck wollte er vorbeugen.
Die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den bisherigen Währungen der Mitgliedsländer werden unwiderruflich festgelegt; für die D-Mark gilt: 1 € = 1,95583 DM. Dies ist der letzte Schritt vor dem Start der dritten Stufe der WWU am 1. Januar 1999.