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Daten zum rechtlichen Rahmen der deutschen Geldpolitik 1948 – 2007 (Kurzfassung)

1. März 1948:

Bank deutscher Länder errichtet. Von deutschen Stellen unabhängiges Institut mit dem Ziel der Festigung der Währung.

 

20. Juni 1948:

Währungsreform in Westdeutschland. An die Stelle der Reichsmark tritt die D-Mark.

 

19. September 1950:

Europäische Zahlungsunion mit dem Ziel der Handelsliberalisierung, Währungskonvertibilität und Integration Europas errichtet.

26. Juli 1957:

Bundesbankgesetz. Die Deutsche Bundesbank mit Ziel der Währungssicherung und unabhängig von Weisungen der Bundesregierung errichtet.

27. Dezember 1958:

Mehrzahl der europäischen Währungen für konvertibel erklärt. Tätigkeit der Europäischen Zahlungsunion endet.

10. Juli 1961:

Kreditwesengesetz: Umfassende Beteiligung der Bundesbank an der Bankenaufsicht.

12. März 1973:

Block-Floaten mehrerer europäischer Währungen gegen den Dollar beschlossen. Bretton Woods-System fester Wechselkurse (Deutschland Mitglied seit 1952) bricht auseinander.

13. März 1979:

Europäisches Währungssystem als System fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse.

1. Juli 1990:

Deutsch-deutsche Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Geltungsbereich der D-Mark auf Ostdeutschland ausgedehnt.

7. Februar 1992:

Maastricht-Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet. Sieht Errichtung einer Wirtschafts- und Sozialunion vor.

16./17. Juli 1997:

Europäischer Stabilitäts- und Wachstumspakt zur nachhaltigen Sicherung einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik verabschiedet.

1. Januar 1999:

Dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beginnt. Euro wird gemeinsame Währung von elf EU-Ländern. Gemeinsame geldpolitische Verantwortung beim Eurosystem.

1. Januar 2002:

Euro-Bargeld in den Ländern der Europäischen Währungsunion eingeführt.

23. März 2002:

Bundesbankgesetz geändert: Vorstand als alleiniges Organ der Bank; Landeszentralbanken fallen weg; sie bleiben Hauptverwaltungen, aber ohne Eigenständigkeit.

 

 

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