Committee of European Banking Supervisors
Anfang 2004 wurde durch Entscheidung der EU-Kommission (2004/5/EC vom 05.11.2003) das Committee of European Banking Supervisors eingerichtet. Als unabhängiger Ausschuss der europäischen Bankenaufseher übernimmt CEBS im Rahmen des Lamfalussy-Verfahrens die folgenden Level-3 Aufgaben:
- Beratung der EU-Kommission, vor allem beim Entwurf von Level-2-Durchführungsbestimmungen für Regulierungen im Bankenbereich. CEBS kann die EU-Kommission in diesem Bereich sowohl auf Verlangen als auch aus eigenem Antrieb beraten.
- Förderung einer konsistenten Umsetzung von EU-Richtlinien und der Konvergenz der Aufsichtspraxis in den Mitgliedsstaaten.
- Verbesserung der aufsichtlichen Kooperation einschließlich des vertraulichen Austausches von Informationen über beaufsichtigte Institute.
CEBS setzt sich aus hochrangigen Vertretern der nationalen Bankaufsichtsbehörden und Notenbanken der EU sowie der EZB zusammen. Vertreter aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes außerhalb der EU genießen einen Status als ständige Beobachter. Auch die Europäische Kommission, der Vorsitzende des Banking Supervisory Committee der Europäischen Zentralbank und der Vorsitzende der Groupe de Contact, der Hauptarbeitsgruppe von CEBS, nehmen als ständige Beobachter teil.
Die Bundesrepublik Deutschland wird durch Repräsentanten der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vertreten.
Weitere Informationen zu CEBS sowie CEBS-Konsultationspapiere, -Leitlinien, -Empfehlungen und sonstige Veröffentlichungen finden Sie auf der Website des Committee of European Banking Supervisors.

