Geldpolitischer Handlungsrahmen
Der geldpolitische Handlungsrahmen des Eurosystems umfasst die allgemeinen Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems, mittels derer die vom EZB-Rat getroffenen Entscheidungen zur Implementierung der Geldpolitik im Euroraum dezentral umgesetzt werden. Die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems werden in allen Mitgliedstaaten zu einheitlichen Bedingungen durchgeführt. Die Deutsche Bundesbank ist für die Durchführung der Geldpolitik des Eurosystems mit deutschen Geschäftspartnern verantwortlich.
Der geldpolitische Handlungsrahmen setzt sich aus einer Reihe von geldpolitischen Instrumenten zusammen: Das Eurosystem führt Offenmarktgeschäfte durch, bietet ständige Fazilitäten an und verlangt von Kreditinstituten, Mindestreserven auf Konten im Eurosystem zu halten. Der geldpolitische Handlungsrahmen ist so konzipiert, dass die Teilnahme eines großen Kreises von Geschäftspartnern an den geldpolitischen Geschäften gewährleistet ist. Mindestreservepflichtige Institute dürfen die ständigen Fazilitäten in Anspruch nehmen und – bei Erfüllung zusätzlicher operativer Kriterien – an Offenmarktgeschäften über Standardtender sowie endgültige Käufe bzw. Verkäufe teilnehmen.
Artikel 18.1 der ESZB-Satzung verlangt, dass für alle Kreditgeschäfte (d. h. liquiditätszuführende geldpolitische Geschäfte und Innertageskredite) des Eurosystems ausreichende Sicherheiten zu stellen sind. Das Eurosystem akzeptiert ein breites Spektrum von Sicherheiten für seine Operationen. Es hat ein einheitliches Verzeichnis notenbankfähiger Sicherheiten geschaffen, die für sämtliche Kreditgeschäfte des Eurosystems verwendet werden können.
Der EZB-Rat kann die Instrumente, Konditionen, Zulassungskriterien und Verfahren für die Durchführung von geldpolitischen Geschäften des Eurosystems jederzeit ändern.
Temporäre geldpolitische Sondermaßnahmen
Seit Beginn der Finanzmarktturbulenzen hat der EZB-Rat die Nutzung des geldpolitischen Handlungsrahmens zur Implementierung der Geldpolitik verändert. Im Rahmen der vom EZB-Rat beschlossenen geldpolitischen Sondermaßnahmen werden aktuell alle geldpolitischen Refinanzierungsgeschäfte als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt, es wurden zusätzliche längerfristige Refinanzierungsgeschäfte mit Laufzeit bis zu drei Jahren (dabei Koppelung der Verzinsung an die Zinssätze der Hauptrefinanzierungsgeschäften während der Laufzeit der Geschäfte) angeboten, die Mindestreserveanforderungen gesenkt und der Sicherheitenrahmen ausgeweitet. Feinsteuerungsoperationen richten sich zudem derzeit nicht an einen eingeschränkten Bieterkreis, sondern an alle geldpolitischen Geschäftspartner. Zusätzlich hat der EZB-Rat beschlossen, in Ergänzung des bestehenden geldpolitischen Handlungsrahmens temporär geldpolitische Outright-Käufe durchzuführen und Fremdwährungsliquidität anzubieten.
Alle geldpolitischen Sondermaßnahmen sind ausdrücklich temporär angelegt und können vom EZB-Rat jederzeit beendet werden. Aktuelle Pressemitteilungen der Europäischen Zentralbank in deutscher Sprache sind auf der Website der Bundesbank unter nebenstehendem Link verfügbar.


