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Bankleitzahlen

Hier erhalten Sie Informationen zur Bankleitzahlendatei sowie zum Bankleitzahlen-Änderungsdienst und können die Bankleitzahlendateien herunterladen. Die Bankleitzahlensuche finden Sie im Service-Bereich.

Allgemeines

Inländische Zahlungsdienstleister, die im Zahlungsverkehr tätig sind, werden nach einer Vereinbarung zwischen dem Kreditgewerbe und der Deutschen Bundesbank durch Bankleitzahlen gekennzeichnet. Für Zuteilung, Änderung und Löschung der Bankleitzahlen ist die Deutsche Bundesbank federführend.

Die Bankleitzahlendatei wird ab dem Gültigkeitstermin 3. Juni 2013 um ein neues Feld 14 „Kennzeichen für die IBAN-Regel“ erweitert. Um den Anpassungsaufwand für die Anwender der Bankleitzahlendatei zu begrenzen, erfolgt die Bereitstellung der Bankleitzahlendatei künftig in zwei Versionen: einer unveränderten Version und einer um das neue Kennzeichen erweiterten Version.

Der verbindliche Bankleitzahlen-Änderungsdienst der beiden Versionen erfolgt für Zahlungsdienstleister durch einen gesicherten Download aus dem ExtraNet der Deutschen Bundesbank. Darüber hinaus können sich auch alle anderen Marktteilnehmer (zum Beispiel Anbieter von Software-Produkten oder interessierte Zahlungsdienstnutzer) für das ExtraNet registrieren. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail unter Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer an folgende Adresse: extranet-routing@bundesbank.de.

Ergänzend stellt die Deutsche Bundesbank die Version der Bankleitzahlendatei ohne das neue Feld 14 unverbindlich ins Internet ein. Bitte beachten Sie bei der Verwendung der Bankleitzahlendatei die Hinweise im Impressum. Die Bereitstellung der erweiterten Bankleitzahlendatei erfolgt ausschließlich über das ExtraNet.

Zugänge, Löschungen und Berichtigungen zur Bankleitzahlendatei und zum Interbankenband sind der Deutschen Bundesbank von Zahlungsdienstleistern mit dem entsprechenden Formular mitzuteilen. Zahlungsdienstleister können die hier zur Verfügung stehenden PC-Formulare nutzen.

Die nach Ausfüllung ausgedruckten Anträge zur Bankleitzahlendatei sind von den Zahlungsdienstleistern- falls zutreffend unter Einschaltung ihres Zentralinstituts - bei der zuständigen Filiale der Deutschen Bundesbank, die Änderungsanzeigen zum Interbankenband gemäß vorgegebenem Meldeweg beim DG-Verlag, Wiesbaden, beim Bank-Verlag, Köln, oder bei der zuständigen Bundesbank-Filiale einzureichen.

Bankleitzahlen-Richtlinie

Die zwischen dem Kreditgewerbe und der Deutschen Bundesbank getroffenen Vereinbarungen zur Struktur der Bankleitzahl, den Grundzügen der Vergabe von Bankleitzahlen sowie zum Aufbau und zur Verwaltung der Bankleitzahlendatei sind in der Bankleitzahlen-Richtlinie festgehalten. Zahlungsdienstleister haben beim Ausfüllen der Anträge die Regelungen der Bankleitzahlen-Richtlinie zu beachten.

Für alle anderen Anwender der Bankleitzahlendatei sind die Struktur der Bankleitzahl, sowie der Aufbau der Bankleitzahlendatei in einem Merkblatt zusammengefasst. Im Anhang des Merkblattes finden Sie unter anderem auch eine Übersicht über den Satzaufbau der Bankleitzahlendatei.

Aktualisierungstermine

Der Bankleitzahlenbestand wird - in Abstimmung mit den Spitzenverbänden des deutschen Kreditgewerbes - vierteljährlich zum Montag nach dem jeweils ersten Sonnabend der Monate März, Juni, September und Dezember aktualisiert. Aktuell stehen Ihnen die Dateien mit den vom 3. Juni 2013 bis 8. September 2013 gültigen Daten zur Verfügung. Die für den nachfolgenden Änderungsdienst per 9. September 2013 erforderlichen Dateien werden im August 2013 an gleicher Stelle zum Download bereitgestellt. Abschlusstermin ist der 18. Juli 2013.

Zusatzinformationen

IBAN-Regel

Weitere Informationen zur „IBAN-Regel“ erhalten Sie auf der folgenden Seite.

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Download Bankleitzahlendatei

Foto zeigt das Ausfüllen einer Überweisung

Die Deutsche Bundesbank stellt die Bankleitzahlendatei unverbindlich zur Verfügung.

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