Korrespondenzbankgeschäft
Nach § 3 des Bundesbankgesetzes hat die Deutsche Bundesbank u. a. die Aufgabe, für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im In- und mit dem Ausland zu sorgen. In diesem Zusammenhang unterhält die Bundesbank ein Netz von Korrespondenzbankbeziehungen. Neben den circa 65 Fremdwährungskonten, die die Bundesbank zur Zahlungsabwicklung im Ausland unterhält, führt sie selbst auch rund 200 Euro-Konten für ausländische Geschäftspartner.
Kontoinhaber im Korrespondenzbankgeschäft können folgende Geschäftspartner sein:
- ausländische Geschäftsbanken,
- Zentralbanken, Währungsbehörden und Staaten sowie
- internationale Organisationen.
Die Kontenführung bei der Bundesbank ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- Kontoführung ausschließlich in Euro,
- keine Kontoführungsgebühren,
- keine Verpflichtung zur Unterhaltung eines bestimmten Mindestguthabens,
- Konten werden ausschließlich auf Guthabenbasis geführt und
- Konten werden nur für bestimmte Kundengruppen verzinst,
- in Abhängigkeit des Geschäftspartners Verzinsung der Kontoguthaben.
Die detaillierten Geschäftsbedingungen für ausländische Geschäftsbanken liegen im zugangsgeschützten Bereich. Den entsprechenden Link finden Sie auf der rechten Seite .
Informationen zum Serviceangebot der Bundesbank im Rahmen des Euro-Reservemanagements für ausländische Zentralbanken und Währungsbehörden sowie internationale Organisationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Service für Zentralbanken".
Das Verzeichnis der ausländischen Korrespondentenbanken finden Sie unter dem Menüpunkt "Verzeichnis Korrespondentenbanken".
Monatliche HBV-Rechnungen
Korrespondenten erhalten monatlich eine HBV-Rechnung. Letztere umfasst die Aufstellung der Entgelte für Zahlungen, die über das HBV abgewickelt wurden, gemäß des aktuell gültigen Zins- und Preisverzeichnisses.
Das Zins- und Preisverzeichnis für ausländische Geschäftsbanken finden Sie im geschützten Kundenbereich "Geschäftsbedingungen".
