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Unbarer Zahlungsverkehr

Kartenzahlung

Sicherer Zahlungsverkehr

Effiziente und sichere Zahlungssysteme sind Grundlage eines stabilen Finanzsystems. Die Bundesbank sichert und überwacht den bargeldlosen Zahlungsverkehr am Finanzplatz Deutschland, stellt Abwicklungs- und Verrechnungsdienstleistungen bereit und wirkt an der Weiterentwicklung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs mit.

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Foto zeigt Dr. Jens Weidmann und Phillipp Otto

Zahlungsverkehrssymposium

Beim Zahlungsverkehrsymposium ließ Bundesbankpräsident Jens Weidmann keinen Zweifel an der Bedeutung des unbaren Zahlungsverkehrs.

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Logo von TARGET2-Securities

Informationsveranstaltungen

Die Präsentationen aus den Veranstaltungen vom März und Juni 2013 sowie das Formular für die Meldung Ihrer Ansprechpartner stehen Ihnen hier zur Verfügung.

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Bild zeigt einen Monitor mit einer statistischen Auswertung

TARGET2-Saldo

Forderungen der Bundesbank aus TARGET2:
Betrag: 589.188.969.280,83
(Stand: 31. Mai 2013)
Mehr Informationen zum TARGET2-Saldo.

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Foto zeigt eine Frau bei einer Terminplanung

Die Zeit drängt – SEPA kommt

Ab dem 1. Februar 2014 darf der unbare Zahlungsverkehr nur noch nach den neuen SEPA-Regeln erfolgen. Neben den Banken müssen Unternehmen, Vereine, Händler und Behörden jetzt aktiv werden.

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 Dr. Jens Weidmann

TARGET2 und Liquidität

In der Veranstaltung „Weidmann trifft Lehrerinnen und Lehrer“ galt eine Frage den in der Presse diskutierten Forderungen der Bundesbank aus dem TARGET2-System. Bundesbankpräsident Jens Weidmann antwortet.

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SEPA - Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

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Foto zeigt das Ausfüllen einer SEPA-Überweisung

Die IBAN-Regeln

Ab dem 1. Februar 2014 sind zur Identifikation von Zahlungskonten bei Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich IBAN (und BIC) zu verwenden. Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu den IBAN-Regeln.

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Zusatzinformationen

Gläubiger-ID: Jetzt beantragen

Logo von SEPA

Um nach dem 1. Februar 2014 am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen u.a. Unternehmen eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.

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Kontakt

Abbildung eines Telefons

Bei Fragen zum Zahlungsverkehr und zu unseren Abwicklungssystemen stehen Ihnen gerne folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.

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