DM Banknoten und Münzen
Historische Münz- und Geldscheinsammlung
Im Bildarchiv werden nach und nach die Sammlungsbestände digital zur Verfügung gestellt. Die Häufigkeit der an uns gerichteten Anfragen nach hochauflösenden Abbildungen deutscher Zahlungsmittel von 1948 bis zum Ende der DM-Ära ließ es als geraten erscheinen, zunächst dieses Material anzubieten. Werden diese Abbildungen publiziert, wird als Standortnachweis erbeten: Deutsche Bundesbank, Frankfurt. Die Nutzung dieser Abbildungen ist kostenfrei.
Da die digitale Aufbereitung ein sehr zeit- und personalaufwendiger Prozess ist, kann über den weiteren Verlauf dieses Projekts keine verlässliche Aussage getroffen werden.
Da die DM-Banknoten aller Serien nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel sind, gelten die Restriktionen des § 128 OWiG (ebenso wie die strafrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Geldzeichen nach §§ 146 ff. StGB) und damit auch daraus abgeleitete Vorgaben hinsichtlich Größe, Auflösung, Kennzeichnungspflicht o. ä. für deren Abbildung mittlerweile nicht mehr; sie sind damit aus straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlicher Sicht grundsätzlich frei reproduzierbar. Wegen des noch erheblichen Rücklaufs von DM-Banknoten zur Bundesbank und ihrer nach wie vor zu beobachtenden Annahme im Geschäftsverkehr würden wir es allerdings begrüßen, wenn sich die von Ihnen ausgeführten DM-Banknotenabbildungen von den Originalbanknoten dadurch unterscheiden, dass
- die Abmessungen der Reproduktionen etwas größer oder kleiner als bei den Originalnoten sind,
- keine Sicherheitsmerkmale (Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, UV-Bild, ggf. Folienelement) imitiert werden,
- eine in Dicke und Griffigkeit andersartige Papierqualität verwendet wird,
- die Druckauflösung schlechter als bei echtem Geld ausfällt,
- ggf. durch sonstige Veränderungen/Verfremdungen die Verwechslungsfähigkeit weiter reduziert wird und
- möglichst keine zweiseitige Reproduktionen hergestellt werden.
Euro-Banknoten stehen Ihnen auf der Website der Europäischen Zentralbank zur Verfügung.

