Navigation und Service

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) beschreiben in quantitativer Weise das Wirtschaftsgeschehen einer regionalen Einheit innerhalb eines be­stimmten Zeitraums. Dabei wird entweder die Wirtschaftsleistung der in einer Region wohnhaften Inländer betrachtet (Inländerkonzept) oder die in einer Region erbrachte Wirtschaftsleistung (Inlandskonzept).

Die Wirtschaftseinheiten werden nach der Art der vorwiegend hergestellten Güter (Waren und Dienstleistungen) in Wirtschaftsbereiche eingeteilt. Neben der Inlandsproduktberechnung, aus der das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als zentrale Größe der VGR hervorgeht, bestehen die VGR aus der Input-Output-Rechnung, der Finanzierungsrechnung, der Erwerbstätigenrechnung, der Arbeitsvolumenrechnung und der Vermögensrechnung, also sowohl Strom- als auch Bestandsrechnungen. Die Ergebnisse stellen eine wichtige Grundlage für gesamtwirtschaftliche Analysen und Prognosen sowie für Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Wirtschaft dar. Die im Jahr 1999 innerhalb der EU eingeführte Harmonisierung (ESVG 1995) gewährleistet dabei eine Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedsländern.

Neben den Ursprungswerten werden je nach Indikator saison- und kalenderbereinigte sowie auch nur kalenderbereinigte Zeitreihen angeboten (nach dem Verfahren Census X-12-ARIMA, Version 0.2.8).

Für ausgewählte Indikatoren liegen Echtzeitdaten und weitere methodische Informationen vor.

Zusatzinformationen

Ihr Datenkorb enthält: 0 Zeitreihe(n) Hilfe

Datenkorb anzeigen

Veröffentlichungstermine

Veröffentlichungstermine zum Thema "Ausgewählte Konjunkturindikatoren".

Weiter

Tabellen

Hier finden Sie alle Tabellen zum Thema "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen".

Weiter

Zeitreihen

Hier finden Sie alle Zeitreihen zum Thema "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen".

Weiter

Statistisches Beiheft 4

Bild zeigt Statistische Beihefte der Bundesbank

Das Beiheft Saisonbereinigte Wirtschaftszahlen erscheint monatlich und wird aufgrund von §18 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank veröffentlicht.

Weiter