Bankgehälter müssen begrenzt werden
Interview mit Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, im Handelsblatt am 05.02.2013
Das Gespräch führten Sven Afhüppe, Dorit Heß und Peter Köhler.
Frau Lautenschläger, was verstehen Sie unter gerechten Gehältern?
Schwierige Frage. Ob ein Gehalt als gerecht gesehen wird, hat viel mit subjektivem Empfinden und dem gesellschaftlichen Umfeld zu tun. Dass Fußballprofis oder Formel-1-Rennfahrer zweistellige Millionenbeträge pro Jahr verdienen können, kann ich persönlich nicht nachvollziehen. Andere regt das überhaupt nicht auf.
Regt es Sie auf, wenn ein Händler der Deutschen Bank in wenigen Jahren Boni von mehr als 40 Millionen Euro erwerben konnte?
Selbst wenn ein Investmentbanker noch so erfolgreich gearbeitet hat, sind solche Millionen-Gehälter niemandem zu vermitteln. Für die Mehrheit der Menschen leben viele Banken und Banker in einer anderen Welt. Für den Zusammenhalt einer Gesellschaft ist das eine gefährliche Entwicklung. Deswegen gibt es nun Regeln für die Entlohnung, die vor allem an dem Anreiz, übermäßige Risiken einzugehen, ansetzen; es ist aber noch nicht alles getan.
Was meinen Sie konkret?
Die Finanzindustrie muss weltweit dafür sorgen, dass beim Wettkampf um die besten Köpfe keine absurden Bonusvereinbarungen angeboten werden.
Wenn die Branche es nicht freiwillig tut, sollte dann der Gesetzgeber die Bankgehälter deckeln?
Ja, auch wenn dies ein schwieriges Unterfangen ist.
Wie sollte so ein Deckel aussehen?
Auf europäischer Ebene wird über eine Bonus-Begrenzung auf das Ein- bis Zweifache des Fixgehalts debattiert. Dies führt zu einer gewissen Beschränkung der Vergütung. Allerdings können die Banken am Festgehalt drehen, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen.
Der Gesetzgeber ist also machtlos?
Nein. Es gibt etliche sinnvolle Vorschriften. Ich bin dafür, dass Banken einen noch größeren Teil der Bonusansprüche über einen noch längeren Zeitraum zurückbehalten. Heute sehen die Vereinbarungen eine Haltefrist von drei bis fünf Jahren vor. Mir persönlich wären fünf Jahre - oder für die hohen Boni sogar noch mehr - immer lieber, weil sich manche Bankgeschäfte erst nach etlichen Jahren als riskant herausstellen. Derartige Vergütungsregeln müssen aber dann international abgestimmt werden.
Sonst wandern die Talente ab nach London oder Singapur?
Genau. Vor allem für große, systemrelevante Banken, die miteinander in harter Konkurrenz um Mitarbeiter stehen, sind gleiche Wettbewerbsbedingungen wichtig.
Sollten Boni an den Gesamtgewinn eines Instituts gekoppelt und im Falle von Verlusten ausgeschlossen werden?
Ja, so etwas Ähnliches sieht auch der Liikanen-Vorschlag vor. Banken sollen einen Teil der Bonusansprüche über Schuldtitel, das sogenannte "Bail-in"-Kapital, an die Mitarbeiter auszahlen. Diese Schuldtitel werden bei einer Gefährdungslage des Instituts in Eigenkapital umgewandelt und nehmen so am Verlust der Bank teil. Auch solche Vergütungsregeln müssen aber international abgestimmt werden.
Bei einigen Instituten hat sich der Trend wieder gedreht, der Anteil der über mehrere Jahre gestreckten Boni an den Gesamtbonuszahlungen sinkt. Sollte dieser Trend gestoppt werden?
Ja, auch daran kann man denken.
Einige Investmentbanker haben ihr Gehalt mit Manipulationen am Libor-Zinssatz aufgebessert. Wie weit sind Sie mit der Untersuchung der deutschen Banken im Libor-Skandal?
Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Bei manchen Instituten sind die Untersuchungen abgeschlossen.
Stimmt es, dass die Ergebnisse im kommenden Monat vorgelegt werden?
Das mag für einzelne Geldhäuser stimmen.
Ist die Deutsche Bank so ein Fall?
Zu einzelnen Instituten äußere ich mich grundsätzlich nicht.
Was sind die Lehren aus der Libor-Affäre? Bafin-Präsidentin König hat sich für die Abschaffung des Libors ausgesprochen.
Mir geht es darum, dass dem Markt aussagekräftige Zinssätze zur Verfügung stehen und die Prozesse bei der Erstellung der Referenzzinsen ordentlich ablaufen. Mit Letzterem löse ich natürlich nicht das Problem, dass die Libor- und Euribor-Sätze konzeptionelle Schwächen aufweisen. Trotzdem habe ich Zweifel, ob man diese Sätze einfach abschaffen kann. Das ist leichter gesagt als getan, denn die Referenzzinsen sind nicht nur Maßstab für institutionelle Investoren, sondern auch für private Häuslebauer. Wir brauchen also eine vernünftige, auf internationaler Ebene abgestimmte Lösung. Die betreffenden Gremien arbeiten an Lösungen. Deren Vorschläge sollten wir abwarten.
Dennoch, was muss sich grundlegend ändern bei der Ermittlung des Referenzzinssatzes?
Die Institute müssen Dokumentationspflichten und Kontrollstrukturen bei der Abgabe der Daten einhalten und die Zulieferung für Libor- und Euribor-Zinssätze in eine höhere Risikokategorie einordnen.
Was heißt das?
Nicht selten wurde die Abgabe der Zinssätze als wenig risikohaft eingestuft. Entsprechend gering ausgeprägt waren die Kontrollsysteme in den Instituten. Damit muss jetzt Schluss sein, damit sich ein solcher Skandal nicht wiederholt.
Anshu Jain, der Co-Chef der Deutschen Bank, sagte jüngst, am meisten beschäftige ihn der Libor-Skandal. Welches Ausmaß hat die Affäre für die Finanzbranche?
Die Libor-Affäre ist sicherlich einer der medialen Höhepunkt der Finanzskandale in den vergangenen Jahren. Ich halte es für absolut richtig, dass der europäische Gesetzgeber darüber nachdenkt, derartige Manipulationen strafrechtlich zu ahnden.
Die britische Barclays Bank und die schweizerische UBS mussten Millionenstrafen wegen der Beteiligung an den Libor-Manipulationen zahlen. Müssen die deutschen Institute mit ähnlichen Strafzahlungen rechnen?
Über die Zahlung, die Sie ansprechen, muss die britische Aufsicht entscheiden. Das ist von unserem Verfahren getrennt.
Was ist entscheidend für das Strafmaß?
Für die deutschen aufsichtlichen Reaktionen ist entscheidend, welche Mängel in den Geschäftsabläufen gefunden wurden und ob es Anhaltspunkte gibt, dass die Geschäftsleitung von der Manipulation wusste.
Müssen denn bei der Deutschen Bank Manager um ihren Job fürchten?
Noch einmal, zu einzelnen Banken äußere ich mich nicht.
Aber selbst wenn einem Top-Banker kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, muss er nicht dennoch Verantwortung übernehmen?
Ihre Frage verstehe ich nicht. Wenn es kein Fehlverhalten, also keine Organisationsmängel oder Kenntnisse von Manipulation gibt, dann gibt es auch keine aufsichtsrechtlichen Konsequenzen. Aber wenn Sie von Verantwortung sprechen, dann wäre es für mich vor allem wichtig, dass sich die Banken künftig wieder stärker als Dienstleister für Privatkunden und Unternehmen verstehen.
Ein solcher Kulturwandel in der Finanzindustrie muss von den Vorstandschefs vorgelebt werden, oder?
Absolut. Vorstände müssen den Kulturwandel vorleben. Aber auch die Anteilseigner der Banken müssen wieder an Nachhaltigkeit interessiert sein. Wer als Aktionär oder Investor zweistellige Renditen fordert, darf sich nicht wundern, wenn Banken zusätzliche Risiken eingehen.
Um solche Risiken künftig frühzeitig zu erkennen, soll die Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank konzentriert werden. Kann diese Mammutbehörde effektiv funktionieren?
Ja, das kann sie, wenn sie sorgfältig vorbereitet ist und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsehern und der EZB optimal funktioniert. Sich dabei Mühe zu geben lohnt sich. Denn eine europäische Aufsicht kann so einen erheblichen Mehrwert mit sich bringen.
Was wären denn Ihre Vorschläge?
Erstens ist es wichtig, dass die nationalen Notenbanken ihre makro- und mikroökonomischen Erkenntnisse in dieses System einbringen können. Denn sie sind diejenigen, die nicht nur das Bankgeschäft vor Ort, sondern auch die regionalen wirtschaftlichen Entwicklungen und die nationalen Infrastrukturen im Blick haben. Zweitens genügt es nicht, allein institutsindividuelle Zahlen zu bewerten, sondern ich muss sie für einen sinnvollen, grenzüberschreitenden Quervergleich nutzen. Drittens brauche ich den regelmäßigen Kontakt zu den handelnden Personen in den Banken, ich muss die Kultur und das Rechtssystem verstehen. Viertens braucht dieses europäische Aufsichtssystem einen gemeinsamen Aufsichtsansatz, was einfach klingt, aber schwer umsetzbar ist.
Worauf legen Sie denn den Fokus?
Ein Schwerpunkt der deutschen Aufsicht liegt derzeit auf den Geschäftsmodellen der Institute. Mit welchen Geschäften möchte das Institut Gewinn erwirtschaften? Ist das bei der jeweiligen nationalen oder regionalen Wirtschaftslage möglich? In welchem Wettbewerbsumfeld bewegt sich die Bank? Wenn 2 000 Institute in Deutschland das Geschäft mit dem Mittelstand ausbauen wollen, stellt sich rasch die Frage nach dem Margendruck.
Sie können aber keiner Bank das Mittelstandsgeschäft untersagen.
Das stimmt. Aber ich kann prüfen, welche Chancen die Bank mit ihrem Geschäftsmodell hat, zudem kann ich mit dem Geschäftsführer und im Zweifel auch mit dem Aufsichtsrat sprechen, ihm meine Sorgen mitteilen und ihn auffordern, sich über einen Plan B Gedanken zu machen.
Ist der Zeitplan, die europäische Bankenaufsicht im März 2014 einzuführen, überhaupt realistisch?
Der Zeitplan ist sehr ambitioniert, aber grundsätzlich machbar - jedoch nur, wenn man auf den vorhandenen Strukturen aufbaut. Wenn alles neu erfunden werden muss, ist es weder organisatorisch noch personell, noch konzeptionell zu schaffen.
Wie viele Mitarbeiter braucht die EZB für die Bankenaufsicht?
Das lässt sich schwer sagen, aber genügend, um drei Aspekte zu erfüllen: Erstens müssen die EZB-Bankenaufseher in der Institutsaufsicht mit den nationalen Aufsehern auf Augenhöhe sprechen können. Zweitens brauchen sie eine Arbeitseinheit für Quervergleiche, die vor allem die Erkenntnisse daraus sinnvoll weiterverwertet. Und drittens brauchen sie Mitarbeiter, die sich um Regulierungsfragen kümmern.
Die Letztverantwortung für die Bankenaufsicht liegt bei den Notenbankgouverneuren der jeweiligen Länder. Ist das noch mit dem Prinzip der Unabhängigkeit der Geldpolitik vereinbar?
Eine klare Trennung von Geldpolitik und Aufsicht ist wünschenswert. Die Entscheidung für die Ansiedlung der Aufsicht bei der EZB ist gefallen, so dass die Verantwortung nun beim EZB-Rat und dessen Mitgliedern liegt.
Gibt es in Deutschland zu viele Banken?
Wir werden in den nächsten fünf Jahren sehen, wie hoch der Konsolidierungsbedarf im deutschen Bankensektor ist. Entscheidend wird sein, wie die Banken mit ihren Kostenstrukturen umgehen.
Dazu zählen auch die neuen Eigenkapitalvorschriften Basel III?
Auf jeden Fall. Mehr Eigenmittel vorzuhalten belastet die Banken - aber zu Recht.
Die Pläne, ein Trennbankensystem in Deutschland einzuführen, könnten für zusätzliche Belastung sorgen. Ist das notwendig, oder ist es Populismus im Wahljahr?
Eigenhandel und Kredite an Hedge-Fonds in eine separate Unternehmenseinheit herauszulösen ist ein Instrument, den Schutz der Einlageninstitute zu verbessern. So können Ansteckungswege verringert werden, aber sie können sie nicht vollständig kappen. Entscheidend ist für mich, dass für die Realwirtschaft auch weiterhin das bewährte Universalbankensystem erhalten bleibt.
Frau Lautenschläger, vielen Dank für das Interview.
VITA
Bundesbankerin Seit Juni 2011 ist Sabine Lautenschläger als Vizepräsidentin der Bundesbank für die Revision, Banken und Finanzaufsicht zuständig. Darüber hinaus begleitet sie Bundesbankpräsident Jens Weidmann in die Sitzungen des Rats der Europäischen Zentralbank. Die 48-Jährige ist zudem Mitglied des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht und des neu gegründeten Ausschusses für Finanzstabilität des Bundesfinanzministeriums. Bankaufseherin Zuvor arbeitete die Juristin bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn, zunächst als Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, später als Chefin der Aufsicht über Großbanken und ausgewählte Kreditbanken und zuletzt, von 2008 bis 2011, als Exekutivdirektorin Bankenaufsicht. Lautenschläger galt lange als Top-Favoritin für den Chefposten der europäischen Bankenaufsicht, die 2014 starten soll, lehnte aber ab.
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