Einheitliche Zahlverfahren ab 1. Februar 2014
Ab dem 1. Februar 2014 wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. SEPA bietet einheitliche Verfahren und Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.
Nur noch ein Jahr bis zur Umstellung
Mit der Einführung der neuen SEPA-Verfahren am 1. Februar 2014 ergeben sich Änderungen für Unternehmen, Händler und Verbraucher. Bis zum Auslaufen der nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren bleibt noch ein Jahr. Alle Zahlungsdienstleister im Euro-Raum dürfen dann ihren Zahlungsverkehr nur noch über die neuen SEPA-Verfahren abwickeln.
SEPA für Sie
Um die SEPA-Zahlungsverfahren nutzen zu können, müssen Sie möglicherweise bereits jetzt aktiv werden: So benötigt jeder, der SEPA-Lastschriften einziehen möchte, eine Gläubigeridentifikationsnummer von der Bundesbank. Dies betrifft zum Beispiel alle diejenigen, als Vermieter oder als Kassenwart eines Vereins Beträge per Lastschriftverfahren einziehen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter dem Link auf der rechten Seite.


