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Einheitliche Zahlverfahren ab 1. Februar 2014

Ab dem 1. Februar 2014 wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. SEPA bietet einheitliche Verfahren und Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.

Nur noch ein Jahr bis zur Umstellung

Mit der Einführung der neuen SEPA-Verfahren am 1. Februar 2014 ergeben sich Änderungen für Unternehmen, Händler und Verbraucher. Bis zum Auslaufen der nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren bleibt noch ein Jahr. Alle Zahlungsdienstleister im Euro-Raum dürfen dann ihren Zahlungsverkehr nur noch über die neuen SEPA-Verfahren abwickeln.

SEPA für Sie

Um die SEPA-Zahlungsverfahren nutzen zu können, müssen Sie möglicherweise bereits jetzt aktiv werden: So benötigt jeder, der SEPA-Lastschriften einziehen möchte, eine Gläubigeridentifikationsnummer von der Bundesbank. Dies betrifft zum Beispiel alle diejenigen, als Vermieter oder als Kassenwart eines Vereins Beträge per Lastschriftverfahren einziehen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter dem Link auf der rechten Seite.

Zusatzinformationen

Gläubiger-Identifikationsnummer

Logo von SEPA

Die Gläubiger-Identifikationsnummer kennzeichnet den Gläubiger einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.

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Fragen & Antworten

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Häufig gestellte Fragen zum Thema SEPA

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www.sepadeutschland.de

Foto zeigt eine Sepa-Überweisung

Mit der Webseite www.sepadeutschland.de informiert die Bundesbank über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA, Single Euro Payments Area)
www.sepadeutschland.de