Hausbankverfahren
- Das Hausbankverfahren (HBV) mit seiner Komponente HBV-SEPA
- Ein- und Auslieferung von Zahlungen
- Verarbeitung und Verbuchung von Zahlungen
Das Hausbankverfahren (HBV) mit seiner Komponente HBV-SEPA
Das Hausbankverfahren (HBV) der Deutschen Bundesbank dient
zur Abwicklung von nationalen eilbedürftigen Eurozahlungen (Prior1-Zahlungen),
als Standardzugangsverfahren zum Zahlungssystem TARGET2 (Prior1-Zahlungen, TARGET2-Überweisungen)
sowie zur Abwicklung von Euro- und Fremdwährungszahlungen im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäftes der Bundesbank (AZV-Überweisungen).
Im Rahmen der Komponente HBV-SEPA können zudem alle Kontoinhaber ohne BLZ ihren SEPA-Zahlungsverkehr abwickeln.
Einlagenkreditinstitute können das HBV ausschließlich zur Abwicklung von AZV-Überweisungen im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäftes nutzen. Einzige Ausnahme ist die Einlieferung von Liquiditätsüberträgen zwischen ihren Girokonten und anderen eigenen Konten, die sie bei der Deutschen Bundesbank oder einem anderen TARGET2-Teilnehmer unterhalten.
Ein- und Auslieferung von Zahlungen
Die elektronische Ein- und Auslieferung von Zahlungen in das/aus dem HBV bzw. HBV-SEPA ist über folgende Kommunikationsverfahren möglich:
- EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard)
- Online-Banking über FinTS (nur für Kontoinhaber ohne BLZ)
Über SWIFT können zudem im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäftes Euro- und Fremdwährungsüberweisungen ein- bzw. ausgeliefert werden.
Verarbeitung und Verbuchung von Zahlungen
SEPA-Zahlungen
Nähere Informationen zur Verarbeitung von SEPA-Zahlungen finden Sie unter SEPA/Leistungsangebot Kontoinhaber ohne BLZ.
Eilbedürftige Euroüberweisungen
Die Verarbeitung von in das HBV eingelieferten eilbedürftigen Euroüberweisungen erfolgt einzeltransaktionsorientiert und in Echtzeit. Bei Einlieferung über EBICS oder im Onlinebanking werden Euroüberweisungen – sofern Sie innerhalb der Annahmezeiten des HBVs eingeliefert wurden – taggleich ausgeführt. Bei Einlieferung über SWIFT werden Euroüberweisungen hingegen am vorgegebenen Ausführungstag weitergeleitet, welcher bis zu neun Zahlungsverkehrsgeschäftstagen nach dem Einreichungstag liegen kann.
Euroüberweisungen werden nur bei ausreichender Deckung ausgeführt. Nicht gedeckte Euroüberweisungen verbleiben bis zum Eingang der Deckung in einer Warteschlange. Sofern sich nach Deckungsschluss noch Zahlungen in der Warteschlange befinden, werden diese automatisch gelöscht.
In das HBV eingelieferte Eurozahlungen werden sofern möglich über TARGET2 weitergeleitet. Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers oder das Verrechnungsinstitut nicht über TARGET2 erreichbar sind, werden Eurozahlungen – sofern möglich – im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäftes weitergeleitet.
Überweisungen in Fremdwährung (Fremdwährungszahlungen)
Fremdwährungszahlungen, die einem Euro-Konto zu belasten sind, werden usancegemäß, d. h. mit zweitägiger Valuta verarbeitet. Die Ausführung von über EBICS oder im Onlinebanking eingereichten Fremdwährungsaufträgen erfolgt dabei stets zwei Zahlungsverkehrsgeschäftstage nach dem Tag, an dem die Zahlung innerhalb der Annahmezeiten in das HBV eingeliefert wurde. Bei Fremdwährungszahlungen, die über SWIFT eingeliefert wurden, beginnt die Bundesbank hingegen zwei Zahlungsverkehrsgeschäftstage vor dem vorgegebenen Ausführungstag – zu dem dann gültigen Umrechnungskurs – mit der Verarbeitung. Die Abwicklung und Verbuchung der Zahlung erfolgt am vorgegebenen Ausführungstag.
Daher ist es bei usancegemäßen Fremdwährungszahlungen, die über SWIFT eingeliefert werden notwendig, die Zahlung mindestens zwei Zahlungsverkehrsgeschäftstage vor dem gewünschten Ausführungstag einzureichen. Sofern Fremdwährungszahlungen nicht mindestens zwei Tag vor dem gewünschten Ausführungstag eingereicht werden, wird die Zahlung jedoch nicht zurückgewiesen, sondern am Einlieferungstag weiterverarbeitet und zwei Zahlungsverkehrsgeschäftstage nach dem Einlieferungstag ausgeführt.
Fremdwährungsüberweisungen werden nur bei ausreichender Deckung ausgeführt. Nicht gedeckte Aufträge verbleiben bis zum Eingang der Deckung in einer Warteschlange. Sofern sich nach Deckungsschluss noch Zahlungen in der Warteschlange befinden, werden diese automatisch gelöscht.
Die Weiterleitung von Fremdwährungsüberweisungen erfolgt im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäftes der Bundesbank.
Weitere Informationen zum HBV bzw. HBV-SEPA können den Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Abwicklung von Euro- und Fremdwährungszahlungen im Hausbankverfahren (HBV) – Verfahrensregeln HBV sowie den Verfahrensregeln SEPA-Überweisungen für Kontoinhaber ohne BLZ und den Verfahrensregeln SEPA-Lastschriften für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl entnommen werden.


