Gläubiger-Identifikationsnummer
- Allgemeine Hinweise
- Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer
- Test-Gläubiger-Identifikationsnummer
- Antragstellung und Ausgabe
- Behandlung der Daten bei der Deutschen Bundesbank
- Services/Kontakt
- Antragsformular und Downloads
Allgemeine Hinweise
Das neue SEPA-Lastschriftverfahren ("SEPA Direct Debit"), das zum 2. November 2009 innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA - Single Euro Payments Area) eingeführt wurde, sieht im SEPA-Lastschriftmandat ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers (Creditor Identifier/CI, im Folgenden: Gläubiger-Identifikationsnummer oder Gläubiger-ID) vor.
Gemeinsam mit der vom Lastschriftgläubiger vergebenen Mandatsreferenznummer wird die Gläubiger-Identifikationsnummer von der Kreditwirtschaft über die gesamte Zahlungsprozesskette hinweg bis zum Zahlungspflichtigen im SEPA-Datensatz weitergeleitet. Die Mandatsreferenznummer ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, so dass der Schuldner bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift eine Prüfung des wirksamen Bestehens des Mandats vornehmen bzw. die Zahlstelle ihm gegebenenfalls eine solche Leistung optional anbieten kann.
In den meisten europäischen Ländern wird in den bestehenden Lastschriftverfahren bereits ein nationales Identifikationsmerkmal des Lastschriftgläubigers verwendet, das von den Zahlungssystembetreibern oder in einigen Fällen auch von der Zentralbank (Belgien, Frankreich) verwaltet wird. Ein solches Merkmal besteht im deutschen Lastschriftverfahren bisher nicht. Für das SEPA-Lastschriftverfahren ist es daher neu einzuführen. Für Deutschland übernimmt die Deutsche Bundesbank die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK).
Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer
Der Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ist SEPA-weit einheitlich. Sie setzt sich zusammen aus dem jeweiligen ISO-Ländercode, einer zweistelligen Prüfziffer, der Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code) und einem nationalen Identifikationsmerkmal, das in der Länge variieren kann, jedoch maximal 28 Stellen aufweisen darf. Die Länge der Gläubiger-Identifikationsnummer variiert somit von Land zu Land; sie weist aber höchstens 35 Stellen auf.Die Gläubiger-Identifikationsnummer für Deutschland ist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut:
- Die Stellen 1-2 enthalten den ISO-Ländercode für Deutschland (DE) als Land der Ausgabe der Gläubiger-ID.
- Die Stellen 3-4 enthalten die Prüfziffer, die analog der IBAN-Prüfziffer (ISO 13616) berechnet wird, jedoch ohne Berücksichtigung der Geschäftsbereichskennung.
- Die Stellen 5-7 enthalten die Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code), die vom Lastschriftgläubiger - beispielsweise zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche oder Filialen des Lastschriftgläubigers - beliebig mit alphanumerischen Zeichen versehen werden kann. Nicht zulässig sind Blanks, Sonderzeichen und Umlaute. Standardmäßig werden diese drei Stellen mit den Buchstaben „ZZZ“ belegt.
- Die folgenden Stellen 8-18 enthalten das nationale Identifikationsmerkmal für den Lastschriftgläubiger in fortlaufend aufsteigender Nummerierung. Die achte Stelle der Gläubiger-Identifikationsnummer wird b. a. w. immer mit '0' belegt.
Hinweis: Bei der vorstehenden Abbildung "Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer" handelt es sich lediglich um eine beispielhafte Darstellung einer Gläubiger-Identifikationsnummer mit einer nicht korrekt berechneten Prüfziffer!
Test-Gläubiger-Identifikationsnummer
Für Testzwecke steht die nachfolgende Test-Gläubiger-Identifikationsnummer mit korrekt berechneter Prüfziffer zur Verfügung: DE98ZZZ09999999999.
Antragstellung und Ausgabe
Das Formular zur Beantragung Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer finden Sie unter "Downloads" am Ende dieser Seite.
Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung auf anderem Wege ist nicht möglich. Voraussetzung für die Vergabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer durch die Deutsche Bundesbank ist, dass der Lastschriftgläubiger seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland hat. Die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt per E-Mail.
Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger-Identifikationsnummer vergeben. Sofern mehrere Anträge gestellt werden, wird nur der zuerst gestellte Antrag beachtet. Über die Geschäftsbereichskennung hat der Lastschriftgläubiger jedoch die Möglichkeit, verschiedene Stellen in seinem Hause, die Forderungen mittels Lastschriften einziehen, zu kennzeichnen.
Die Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und enthält keine diesbezüglichen Aussagen oder Bewertungen der Deutschen Bundesbank.
Mit der Zuteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer ist keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren verbunden. Diese kann nur durch das kontoführende Kreditinstitut des Antragstellers erfolgen.
Für das Verfahren zur Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer gilt die "Verfahrensbeschreibung Gläubiger-Identifikationsnummer" (siehe "Downloads"). Sie ist im Rahmen der Antragstellung ausdrücklich anzuerkennen.
Die aktuelle „Verfahrensbeschreibung Gläubiger-Identifikationsnummer“ ist seit dem 21. Mai 2012 in Kraft. Seitdem ist bei einem Wechsel des Namens, der Firma, des Gesellschafterbestandes oder bei einem identitätswahrenden Rechtsformwechsel keine neue Gläubiger-Identifikationsnummer mehr zu beantragen. Dasselbe gilt bei einer Änderung der inländischen Geschäftsadresse oder der Daten zur Ansprechperson. Eine Anzeige der geänderten Daten an die Deutsche Bundesbank ist nicht erforderlich, vielmehr hat der Lastschriftgläubiger auf Verlangen der Deutschen Bundesbank oder seines kontoführenden Zahlungsdienstleisters den Nachweis zu erbringen, dass durch die Änderungen seine Identität im Übrigen gewahrt bleibt.
Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars
Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform. Nach Anerkennung der Verfahrensbeschreibung und des Hinweises zum Datenschutz ist deshalb zunächst die der Rechtsform entsprechende Personengruppe auszuwählen:
| Personengruppen | In der Personengruppe zur Auswahl stehende Rechtsformen |
|---|---|
| Natürliche Personen und Einzelunternehmen, Freiberufler |
|
| Personenvereinigungen |
|
| Juristische Personen des Privatrechts |
|
| Juristische Personen des öffentlichen Rechts |
|
Folgende weitere Daten werden benötigt:
- Name/Firma und Anschrift
- Registernummer (in Abhängigkeit von der Rechtsform: Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister) sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort
- Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Am Ende der Datenerfassung werden Sie aus Sicherheitsgründen gebeten, eine Zeichenfolge in ein Kontrollkästchen einzugeben. Erst dann kann die Erfassung abgeschlossen werden.
Ihre eingegebenen Daten werden zur Sicherheit bei der Übertragung verschlüsselt.
In einem nächsten Schritt erhalten Sie an die unter den Daten zur Ansprechperson angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet.
Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger-Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt.
Das Mitteilungsschreiben ist aus Sicherheitsgründen mit einer digitalen Signatur versehen. Mit der "Anleitung zur Prüfung der digitalen Signatur" (siehe "Downloads") können Sie die digitale Signatur auf Echtheit prüfen. Die Signatur von Mitteilungsschreiben, die vor dem 22.06.2010 versandt wurden, kann mit der "Anleitung zur Prüfung der digitalen Signatur bis 21.06.2010" (siehe "Downloads") auf Echtheit geprüft werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Ihr Antrag nicht in Echtzeit verarbeitet wird und die Zusendung der E-Mails in Abhängigkeit der Verarbeitungsrhythmen nach mehreren Stunden erfolgt.
Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Zahlungsdienstleister vorzulegen ist. Im Verlustfall können wir Ihnen eine Zweitausfertigung des Mitteilungsschreibens zur Verfügung stellen; diese ist ausschließlich schriftlich (nicht per E-Mail) anzufordern.
Behandlung der Daten bei der Deutschen Bundesbank
Die im Zusammenhang mit der Vergabe und Verwaltung der Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ausschließlich für diesen Zweck durch die Deutsche Bundesbank erhoben, verarbeitet und genutzt; sie werden so lange gespeichert, bis sie nicht mehr benötigt bzw. schriftlich zur Löschung aufgegeben werden. In Abstimmung mit der deutschen Kreditwirtschaft wird die Deutsche Bundesbank kein Verzeichnis gültiger oder gelöschter Gläubiger-Identifikationsnummern veröffentlichen.
Services/Kontakt
Sollten Sie Fragen zur Gläubiger-Identifikationsnummer oder zum Verfahren der Antragstellung haben oder sollten technische Probleme (z. B. Kommunikationsprobleme) auftreten, wenden Sie sich bitte an „Z 200-2“. Die Kontaktdaten finden Sie zu Beginn dieser Seite in der rechten Spalte.
