Sicherer Zahlungsverkehr
Der Zahlungsverkehr zwischen Banken, Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Privatleuten findet heute zum größten Teil bargeldlos statt. Insbesondere größere Zahlungen lassen sich über Bankkonten sicherer und bequemer vornehmen als mit Bargeld. Störungen im Zahlungsverkehr beeinträchtigen Industrie und Handel und können das Vertrauen in die Währung erschüttern. Der Zahlungsverkehr ist deshalb eine der Kernaufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und damit auch der Deutschen Bundesbank.
Die Bundesbank sorgt dafür, dass der Zahlungsverkehr im Inland und mit dem Ausland reibungslos funktioniert. Dazu bietet sie Abwicklungs- und Verrechnungsdienstleistungen an. Zudem wirkt die Bundesbank im Rahmen des ESZB an einer stärkeren Standardisierung des europäischen Zahlungsverkehrs mit. Die Bundesbank ist ebenfalls zuständig für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Wahrung und Stärkung der Stabilität des Finanzsystems.
Die Strukturen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind von Land zu Land verschieden. Das macht grenzüberschreitende Zahlungen häufig aufwändig und langsam. Um den bargeldlosen Zahlungsverkehr europaweit einfacher, effizienter und sicherer zu gestalten, wurde 2008 der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) geschaffen. SEPA bietet einheitliche Verfahren und Standards für Überweisungen und Lastschriften.
Die technische Grundlage für die sichere und schnelle Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union ist das elektronische Zahlungssystem TARGET2, das den Banken die sekundenschnelle Überweisung von großen Beträgen ermöglicht. Seit November 2007 ermöglicht TARGET2 den Banken nicht nur Zahlungen in Echtzeit, sondern hilft ihnen auch, Liquidität zu sparen. Zudem fördert es die Finanzintegration in Europa, denn über das System werden neben Interbanken- auch Kundenzahlungen abgewickelt. TARGET2 basiert auf einer einheitlichen technischen Plattform und bietet allen Teilnehmern Leistungen zu einheitlichen Preisen bei nationalen wie grenzüberschreitenden Zahlungen an.
