Navigation und Service

Meldevordrucke Z 1, Z 4 und Z 10

Am Ende der Seite finden Sie die Vordrucke Anlage Z 1, Z 4 und Z 10 zur Außenwirtschaftsverordnung für Transaktionsmeldungen im Außenwirtschaftsverkehr im PDF- und Excel-Format einschließlich der Anleitungen als Word-Dokumente.

  • Die Anlage Z 1 zur AWV betrifft ausgehende Zahlungen über gebietsansässige Geldinstitute (Ausnahme: Transithandel und SEPA-Überweisungen mit Anlage Z 4 zur AWV sowie Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate mit Anlage Z 10 zur AWV). Bitte beachten Sie, dass das hier erhältliche Muster nur zur Ansicht dient. Ein Ausdruck des Vordrucks ist nicht möglich. Der Vordruck ist ausschließlich bei den Kreditinstituten oder im Handel erhältlich.
  • Die Anlage Z 4 zur AWV betrifft alle ein- und ausgehenden Zahlungen, die nicht mit Vordruck Z 1 oder Z 10 zu melden sind, einschließlich aller Zahlungen, die über Konten im Ausland abgewickelt werden sowie Auf- und Verrechnungen.
  • Die Anlage Z 10 zur AWV betrifft alle ein- und ausgehenden Zahlungen für die Veräußerung oder den Erwerb von Wertpapieren oder Finanzderivaten sowie Zahlungen im Zusammenhang mit der Einlösung von Wertpapieren

Falls Sie regelmäßig Meldungen einzureichen haben, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Servicezentrum Außenwirtschaftsstatistik der Deutschen Bundesbank in Verbindung zu setzen, damit Ihnen eine Firmen-Nummer mitgeteilt wird, die in den Vordruck einzusetzen ist.

Hinweise zum Ausfüllen der Meldevordrucke geben die Schlüsselverzeichnisse und Merkblätter. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den FAQs zu grenzüberschreitenden Transaktionsmeldungen.

Verfahrenshinweise

Meldepflichtige

  • Privatpersonen
  • Wirtschaftsunternehmen
  • Geldinstitute und öffentliche Stellen

soweit die Transaktionen 12 500 Euro oder Gegenwert übersteigen.

Firmennummer / Meldenummer

Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Stellen, die ihre Meldungen zur AWV beleglos einreichen möchten, benötigen eine Firmen- und Bundesland-Nummer.

  • Diese Firmennummer sollte auch in den Meldungen Anlage Z 4 und Z 10 zur AWV eingesetzt werden.
  • Für Privatpersonen ist die Firmennummer 00999995 vorgesehen.
  • Kreditinstitute werden um die Angabe der jeweiligen Bankleitzahl gebeten.

Einreichungswege

  • in Papierform (Meldevordrucke Z 1, Z 4 und Z 10 einschl. Erläuterungen)
  • über ExtraNet (elektronisches Meldeverfahren)

Meldungen über Extranet senden Sie bitte an die in den entsprechenden Formatvorgaben spezifizierten Adressen.

Einreichungsfrist

  • Anlage Z 1 zur AWV mit der Auftragserteilung an das beteiligte Geldinstitut (bei elektronisch eingereichten Meldungen der Geldinstitute an die Bundesbank bis spätestens zum 3. Kalendertag des Folgemonats bzw. dem darauf folgenden Arbeitstag)
  • Anlage Z 4 zur AWV bis zum 7. Tag des auf die Zahlungen oder Leistungen folgenden Monats
  • Anlage Z 10 zur AWV bis zum 5. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats

Meldevorducke

Externe Links

Anlage Z 1 zur AWV - Muster zur Ansicht

Anlage Z 4 zur AWV - Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr

Anlage Z 4 Sonderformen zur AWV

Anlage Z 10 zur AWV - Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate

Zusatzinformationen

Kontakt

Servicezentrum Außenwirtschaft

0800 1234 111 (entgeltfrei)

Nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar

E-Mail

Firmen- bzw. Meldenummer

Bild Firmennummer

Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Stellen, die ihre Meldungen zur AWV beleglos einreichen möchten, benötigen eine Firmen- und Bundesland-Nummer.

Weiter

Adresse

Meldungen zur Außenwirtschaftsstatistik in Papierform:
Deutsche Bundesbank
Servicezentrum Außenwirtschaftsstatistik
55148 Mainz

Adresse

Meldungen zur Außenwirtschaftsstatistik auf elektronischen Datenträgern:
Deutsche Bundesbank
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main

Hinweis

Die Meldevordrucke im PDF-Format können nicht digital ausgefüllt werden.