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Abzinsungszinssätze

gemäß § 253 Abs. 2 HGB

Am 29. Mai 2009 ist das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) in Kraft getreten. Dort wird unter anderem geregelt, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen sind. Die Bundesbank hat die Aufgabe, diese Abzinsungszinssätze zu ermitteln und monatlich bekannt zu geben. Die Ermittlungsmethodik und die Veröffentlichungsmodalitäten sind in der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) geregelt, die das Bundesministerium für Justiz auf seiner Homepage zur Verfügung stellt.

Die Abzinsungszinssätze sowie die Null-Kupon-Euro-Swapkurve, die als Basis für die Ermittlung der Abzinsungszinssätze dient, werden in Tabellen sowie in Zeitreihen angeboten.

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