Zahlungsverkehr
Gegenstand der Statistik
Gegenstand der Erhebung ist der Zahlungsverkehr der Nichtbankenkunden der deutschen Banken (monetäre Finanzinstitute, MFIs) und die Zahlungsabwicklung zwischen Banken. Meldungen sind von den monetären Finanzinstituten abzugeben. Geldmarktfonds sind von der Meldepflicht ausgenommen. Die Erhebung dient zur Analyse der Zahlungsgewohnheiten und der Struktur des Finanzplatzes Deutschlands sowie als wichtige Datenquelle zur Errichtung, Steuerung und Überwachung von Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabrechnungssystemen des Kreditgewerbes. Insofern bildet sie für die Bundesbank eine Grundlage für den in § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank verankerten öffentlichen Auftrag, für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland zu sorgen und zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme beizutragen.
Methodische Hinweise
Die Zahlungsverkehrsstatistik wurde zum Berichtsjahr 2007 innerhalb der Europäischen Währungsunion harmonisiert und wird in Deutschland als Vollerhebung bei allen monetären Finanzinstituten (MFIs) mit Ausnahme der Geldmarktfonds durchgeführt. Die für das Berichtsjahr 2007 einmalig auf freiwilliger Basis erhobenen Daten sind teilweise geschätzt. Auf Grund methodischer Unterschiede sowohl im Hinblick auf die Erhebungstechnik als auch auf die Meldeinhalte sind die Ergebnisse ab 2007 mit denen früherer Jahre nur sehr eingeschränkt vergleichbar (die Ergebnisse bis einschließlich Berichtsjahr 2006 finden sich unter Zahlungsverkehr / Statistiken Statistik über den Zahlungsverkehr in Deutschland (Stand: Januar 2008))
