Aufgaben der Deutschen Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland
und damit die „Bank der Banken“. Seit 1999 ist sie Teil des Eurosystems,
in dem sie zusammen mit den anderen nationalen Zentralbanken und der Europäischen
Zentralbank für die gemeinsame Währung, den Euro, verantwortlich ist.
Die sechs Mitglieder
des Vorstands der Bundesbank werden jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung
und vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt. Von
Weisungen der Bundesregierung ist die Bundesbank unabhängig. Ihr Status
ist somit vergleichbar mit dem des Bundesverfassungsgerichts. Sie beschäftigt
in ihrer Zentrale in Frankfurt am Main,
in neun Hauptverwaltungen und bundesweit in 47
Filialen rund 10.000 Menschen. Dieses flächendeckende Netz nutzt die
Bundesbank bei ihren operativen Tätigkeiten in den Bereichen Refinanzierung,
Bargeldversorgung, unbarer Zahlungsverkehr
und Bankenaufsicht.
Oberstes Ziel aller Tätigkeiten der Bundesbank ist: Die Stabilität
des allgemeinen Preisniveaus und des Finanzsystems
zu sichern. Hierfür sind gründliche Analysen, eine langfristige Orientierung
und Neutralität gegenüber Einzelinteressen unabdingbar. In ihrer Stabilitätspolitik
ist die Bundesbank auch auf die Unterstützung durch die Wirtschafts-, Finanz-
und Lohnpolitik angewiesen.
Die Teilnahme am Eurosystem, das Zusammenwachsen der internationalen Finanzmärkte
und die Innovationen im Zahlungsverkehrs- und Finanzbereich stellen die Stabilitätspolitik
der Bundesbank vor neue Herausforderungen. Um ihnen besser gewachsen zu sein,
hat die Bundesbank fünf ihrer Arbeitsbereiche als Kerngeschäftsfelder
identifiziert, deren Profil sie weiterhin zu schärfen beabsichtigt:

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Zentrales Geschäftsfeld ist die Geldpolitik des Eurosystems.
Sie hat den vorrangigen im EG-Vertrag festgelegten Auftrag, die Preisstabilität
im Euroraum zu sichern. Stabile Preise dienen der Wohlfahrt Aller; sie fördern
mittelfristig Wachstum und Beschäftigung; sie schützen Sparer
und Bezieher fester Einkünfte vor Einbußen durch Geldentwertung.
Der Präsident der
Bundesbank hat Sitz und Stimme im Europäischen Zentralbankrat (EZB-Rat)
und wirkt so an den monatlichen geldpolitischen Entscheidungen mit. Er stützt
sich dabei auf die Expertise der Ökonomen, Statistiker und Währungsexperten
der Bundesbank.
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Die Geldpolitik beeinflusst mit ihren Beschlüssen unter anderem den
Geldumlauf und damit das Preisniveau. Dies geschieht, indem die Zentralbank
über die Leitzinsen die
Kosten verändert, zu denen sich die Kreditinstitute bei ihr Bargeld
und Guthaben besorgen können. Letztlich beeinflusst das auch die Finanzierungskosten
der Haushalte und Unternehmen. Die geldpolitischen Beschlüsse des EZB-Rats
setzt die Bundesbank in Deutschland um. Ihr Anteil an der Menge des Geldes,
das sich die Banken im Euroraum insgesamt bei den Zentralbanken kurzfristig
beschaffen, beträgt über 50%. Außerdem erläutert sie
der deutschen Öffentlichkeit die Geldpolitik des Eurosystems wie auch
ihre anderen Kerntätigkeiten. Sie tut dies in Auftritten ihrer Führungsspitze,
in Publikationen
sowie in einem notenbankpolitisch orientierten Geldmuseum.
Diese Kommunikation ist doppelt bedeutsam: Indem sie über ihr Tun Rechenschaft
ablegt, errichtet die Bundesbank für ihre gesetzliche Unabhängigkeit
einen zusätzlichen demokratischen Stützpfeiler. Außerdem
fördert sie mit ihrer Bildungsarbeit
das Stabilitätsbewusstsein der Bevölkerung und schafft einen Gutteil
des Vertrauens, das für den Erfolg ihrer Stabilitätspolitik notwendig
ist.
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Stabiles Finanz- und Währungssystem
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Auf dem Kerngeschäftsfeld Finanz-
und Währungssystem arbeitet die Bundesbank daran mit, nationalen
und internationalen Finanzkrisen vorzubeugen - internationalen Krisen auch
deswegen, weil sie sich auf Deutschland übertragen können. Finanzkrisen,
z. B. die Zahlungs- oder Kreditunfähigkeit großen Stils in der
Kreditwirtschaft, lassen Wachstum und Beschäftigung einbrechen. Sie
behindern überdies die Geldpolitik, da den Banken dann die Durchleitung
zinspolitischer Maßnahmen nicht mehr möglich sein dürfte,
und sie erschüttern am Ende das Vertrauen in die Preisstabilität.
Finanzkrisen drohen bei zu großer Anhäufung risikoreicher und
unzureichend abgesicherter Kredite an den verschiedensten Stellen. Die Bundesbank
trägt mit diversen Analysen und ihrer Beobachtung der Finanzmärkte
dazu bei, solche Gefahrenherde frühzeitig zu erkennen und angemessene
Maßnahmen zu identifizieren.

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Mit der Bankenaufsicht
als einem weiteren Kerngeschäftsfeld erfüllt die Bundesbank eine
operativ herausragende Teilaufgabe, die der Sicherung einer finanziell soliden
Kreditwirtschaft und damit letztlich der Finanzsystemstabilität dient.
Aus der Aufsichtstätigkeit und den anderen Notenbankfunktionen ergeben
sich wertvolle wechselseitige Erkenntnisse, z. B. bei der Aufgabe, die Stabilität
der Finanzmärkte zu gewährleisten (Art. 105 (5) EG-Vertrag), aus
der Präsenz der Bundesbank an den Geld-, Kapital- und Devisenmärkten
oder aus der Refinanzierung der Kreditinstitute. Im Rahmen der Zusammenarbeit
mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist die
Bundesbank für die laufende Überprüfung der rund 2.300 Kreditinstitute
in Deutschland auf deren Solvenz,
Liquidität und Risikosteuerungssysteme zuständig, was unter anderem
bankgeschäftliche Prüfungen, z. B. nach dem Basel
II-Regelwerk, Aufsichtsgespräche und die laufende Auswertung von
Meldungen und Prüfberichten umfasst. Außerdem arbeitet sie national
und international an der Weiterentwicklung bankaufsichtlicher Vorschriften
mit. So hat sie zur 2004 verabschiedeten internationalen Rahmenvereinbarung
des Baseler Ausschusses („Basel II“) vielfältigen Input
geleistet; Basel II verlangt, dass u. a. die Eigenmittel, mit welchen die
Banken ihre ausgelegten Kredite unterlegen müssen, genauer als vorher
an die tatsächlichen, individuellen Risiken angepasst werden.

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Beim unbaren Zahlungsverkehr
folgt die Bundesbank ihrem gesetzlichen Auftrag, für die reibungslose
Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland zu sorgen.
Dazu betreibt sie auch eigene Zahlungssysteme.
Eilbedürftige Individualzahlungen zwischen Banken und die geldpolitischen
Operationen der Zentralbanken benötigen schnelle und sichere Zahlungssysteme.
Die Bundesbank hat hier Maßstäbe gesetzt. Gemeinsam mit zwei
anderen Zentralbanken des Eurosystems hat sie das europaweite System TARGET
2 entwickelt und betreibt es seit November 2007 gemeinsam mit ihnen. Das
System besteht nicht mehr wie sein Vorgänger TARGET 1 aus einem Verbund
von unterschiedlichen Echtzeit-Zahlungssysstemen, sondern arbeitet auf einer
einheitlichen technischen Plattform. Es ermöglicht den Banken nicht
nur Zahlungen in Echtzeit, sondern hilft ihnen auch, Liquidität zu
sparen; so können Banken z. B. gegenläufige Zahlungen als zusätzliche
Deckungsmittel nutzen.
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Nicht zeitkritische Zahlungen ihrer Kunden an andere Institute wickeln
die Banken großenteils bilateral oder über bankgruppeneigene
Systeme ab. Darüber hinaus stellt die Bundesbank mit ihrem „Elektronischen
Massenzahlungsverkehr" (EMZ) allen Banken - und daher wettbewerbsneutral
– für institutsübergreifende Zahlungen ein ergänzendes
System zur Verfügung.
- Am 28. Januar 2008 ist in Europa der Einheitliche
Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) mit der SEPA-Überweisung gestartet.
Sukzessive sollen alle Euro-Zahlungen in SEPA mittels der neuen paneuropäischen
Instrumente SEPA-Überweisung, -Lastschrift und -Kartenzahlung ebenso
einfach, effizient und sicher abgewickelt werden können wie heute im
Inland. Die Bundesbank unterstützt SEPA, fungiert als Bindeglied zwischen
dem deutschen Kreditgewerbe und dem Eurosystem und hat auch ihre eigenen Zahlungssysteme
an die Erfordernisse des SEPA angepasst.
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Um das Vertrauen in den Euro, unser Geld, zu erhalten, ist es auch wichtig,
dass Bargeld stets ausreichend in guter
Qualität zur Verfügung steht. Hierzu muss Falschgeld
ebenso ausgesondert werden wie jene Münzen und Banknoten, die beschädigt
oder abgenutzt sind. Dies sind die hoheitlichen Aufgaben der Bundesbank
auf dem Kerngeschäftsfeld Bargeld. Zwar will die Bank
zunehmend eine private Bargeldbearbeitung ermöglichen. Um langfristig
Qualität und Sicherheit der Versorgung in Notfall- und Krisensituationen,
z. B. bei streik- oder insolvenzbedingtem Ausfall größerer Gelddienstleister,
gewährleisten zu können, muss die Bundesbank aber auch weiterhin
angemessen am Bargeldkreislauf und an der Banknotenbearbeitung beteiligt
bleiben.
Zu diesen Kerngeschäftsfeldern kommen die Verwaltung der Währungsreserven
und Aufgaben der Bundesbank in der Statistik
und als Hausbank des Staates. Hinzu tritt
schließlich die Beratung der Bundesregierung in Fragen von währungspolitischer
Bedeutung.
Gemeinsam ist den Kerngeschäftsfeldern die aktive Mitarbeit in internationalen
Organisationen und die Forschung. Auf allen ihren Geschäftsfeldern ist
die Bundesbank - auf den verschiedensten Ebenen - in den entsprechenden europäischen
oder weltweiten internationalen Organisationen vertreten. Sie
wirkt damit an den meisten Beratungen und Abmachungen zu Fragen des Währungs-
und Finanzsystems mit. Die Internationalität der Diskussion hat mit dem
Zusammenwachsen Europas und den wachsenden globalen Finanzströmen zugenommen.
Vor allem sie ist auch der Grund dafür, dass die Bank in allen Kerngeschäftsfeldern
die Forschung ausbaut. In der geldpolitischen Entscheidungsfindung
des Eurosystems und in der internationalen Debatte über die Stabilität
des Finanzsystems kann die Bundesbank nur bestehen, wenn sie im Wettbewerb der
Ideen Kompetenz zeigt. Und diese kann sie nur durch Forschung und Analysen gewinnen.
Ihr 2002 errichtetes Forschungszentrum treibt vor
allem die Erforschung der Wirkungsmöglichkeiten der Geldpolitik und der
Bedingungen und Wirkungen von Finanzsystemstabilität voran.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Sonderveröffentlichung
Die
Deutsche Bundesbank - Aufgabenfelder, rechtlicher Rahmen, Geschichte.