
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 16. Dezember 2010 sein neues Regelwerk, "Basel III" genannt, veröffentlicht und im Laufe d. J. ergänzt um Mindestanforderungen zur Verlustabsorption und die Finalisierung der CVA-Eigenkapitalanforderung. Die Bundesbank war an der Erstellung maßgeblich beteiligt.
Alle G20-Staats- und Regierungschefs haben beim Seoul-Gipfel einen Monat vorher das Basel-III-Rahmenwerk gebilligt und sich zu seiner konsistenten Umsetzung verpflichtet. Die nationale rechtliche Umsetzung ist bis Ende 2012 abzuschließen. Auf der EU-Ebene hat die EU-Kommission hierzu einen Vorschlag ["CRD IV" bestehend aus Capital Requirements Directive (in englisch) bzw. Capital Requirements Directive (in deutsch) und Capital Requirements Regulation (in deutsch)] im Juli 2011 veröffentlicht."
Basel III im weiteren Sinne umfasst zusätzlich die Basel-II-Rahmenvereinbarung „Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen“ von 2004 sowie die weiteren Beschlüsse des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht seit damals. So hat der Baseler Ausschuss bereits in 2009, aktualisiert in 2010 bzw. 2011, in einem ersten Maßnahmenpaket auf die sog. „Subprime“-Krise reagiert und strengere Regelungen, insbesondere für Verbriefungen und das Marktrisiko, beschlossen. Diese Weiterentwicklung von Basel II wird umgangssprachlich auch „Basel II plus“ oder „Basel 2.5“ genannt. Auf der EU-Ebene wurde hierfür in 2010 die sog. „Capital Requirements Directive CRD III“ verabschiedet. Die nationale rechtliche Umsetzung wurde Ende Oktober finalisiert und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Säule-2-Anpassungen wurden in der MaRisk-Novelle 2009 (Rundschreiben 15/2009) berücksichtigt, die Vergütungsanforderungen sind endgültig mit der Instituts-Vergütungsverordnung in 2010 umgesetzt worden.
Im November 2011 haben sich die G20-Staats- und Regierungschefs mit der aufsichtlichen Behandlung von globalen systemrelevanten Instituten beschäftigt und sich zur Umsetzung der Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht und des Finanzstabilitätsrats (FSB) verpflichtet.
Die Bundesbank hat die Verabschiedung von Basel III zum Anlass genommen, einen Leitfaden zu erstellen, in dem sie die wichtigsten Regelungen von Basel III darstellt und erklärt. Dieser Leitfaden kann hier heruntergeladen werden oder über Publikationsbestellung@bundesbank.de unter Angabe des Namens und einer vollständigen Postanschrift bestellt werden.