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Basel III

Basel III-Monitoring

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht untersucht im Rahmen des Basel III-Montoring die Auswirkungen der Regelungstexte „Basel III: Ein globaler Regulierungsrahmen für widerstandsfähigere Banken und Bankensysteme“ sowie „Basel III: Internationale Rahmenvereinbarung über Messung, Standards und Überwachung in Bezug auf das Liquiditätsrisiko“ für ausgewählte Institute. Das Monitoring wird regelmäßig halbjährlich zu den Stichtagen Ende Dezember und Ende Juni durchgeführt.

Zur Information werden die folgenden Dokumente veröffentlicht:

Der Erhebungsbogen wird nur zu Informationszwecken veröffentlicht. Die teilnehmenden Institute erhalten die jeweiligen Erhebungsbögen direkt von der Deutschen Bundesbank.

Ergebnisse der Basel III-Auswirkungsstudie für deutsche Institute zum Stichtag 30. Juni 2011
  • Die Auswirkungsstudie unterstellt die vollständige Umsetzung von Basel III bereits zum Stichtag 30. Juni 2011 ohne Berücksichtigung der bis in das Jahr 2021 reichenden Übergangsregelungen. Mittlerweile erfolgte kapitalstärkende Maßnahmen und Portfolioanpassungen sind entsprechend noch nicht berücksichtigt.
  • Die 34 teilnehmenden deutschen Institute haben im Mittel die zukünftige Mindestquote von 4,5 % für das harte Kernkapital erfüllt.
  • Der Kapitalbedarf der neun größten deutschen Banken zur Erreichung der Mindestquote des harten Kernkapitals zuzüglich Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 % und des institutsspezifischen Kapitalpuffers für global systemrelevante Institute hätte zum Stichtag 48,9 Mrd. € betragen. Mindestens  25 % dieses Kapitalbedarfs werden gemäß der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA geprüften Rekapitalisierungspläne als Reaktion auf die im Herbst 2011 durchgeführte Rekapitalisierungsumfrage bereits bis zum 30. Juni dieses Jahres gedeckt sein.
  • Die insgesamt neunjährige Übergangsperiode bis zur vollständigen Umsetzung der neuen Eigenkapitalregeln dient dazu, den Instituten ausreichend Zeit zur Deckung des restlichen Kapitalbedarfs zu geben. Dieser Prozess wird durch die Aufsicht eng begleitet.
  • Die restlichen 25 Teilnehmerbanken haben im Mittel bereits die Zielquote des harten Kernkapitals von 7 % erfüllt.

Die Auswirkungen der verschärften internationalen Eigenkapitalnormen und der neuen Liquiditätsstandards („Basel III“) werden seit Anfang 2011 auf halbjährlicher Basis vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht für seine Mitgliedsländer sowie für den Europäischen Wirtschaftsraum durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA beobachtet und analysiert („Basel III-Monitoring“). Europaweit haben sich 158 Banken aus 20 EU-Mitgliedsländern an der Studie beteiligt, davon 34 deutsche Institute.

Die durchgeführten Analysen basieren auf der Annahme einer vollständigen Umsetzung von Basel III zum Stichtag 30. Juni 2011, d.h. Übergangsbestimmungen wie die stufenweise Erhöhung der Kapitalabzüge bis 2018 oder Bestandsschutzvorschriften bis 2021 werden nicht berücksichtigt. Ferner sind kapitalstärkende Maßnahmen, die infolge der Rekapitalisierungsumfrage der EBA vorgenommen wurden, aufgrund des Stichtags 30. Juni 2011 im vorliegenden Bericht noch nicht berücksichtigt.

Die Quote des harten Kernkapitals nach Basel-III-Definition beträgt im Mittel für die Gruppe-1-Banken 5,0 % und 9,0 % für die Gruppe-2-Institute. Zur „Gruppe 1“ zählen in Deutschland neun international tätige Institute mit einem Kernkapital von mindestens 3 Mrd. € nach der aktuell gültigen Definition. Die übrigen 25 kleineren Banken werden der „Gruppe 2“ zugeordnet.

Unter den oben genannten Annahmen hätten Gruppe-1-Institute rein rechnerisch zusätzliches Kapital in Höhe von 48,9 Mrd. € benötigt, um die Zielquote des harten Kernkapitals von 7,0 % zuzüglich eines Zuschlags von 1,0 % bis 2,5 % für global systemrelevante Institute bereits zum Stichtag 30. Juni 2011 zu erfüllen (Gruppe-2-Institute: 1,6 Mrd. €). Mindestens 25 % dieses Kapitalbedarfs werden gemäß der von der EBA geprüften Rekapitalisierungspläne als Reaktion auf die im Herbst 2011 durchgeführte Rekapitalisierungsumfrage bereits bis zum 30. Juni dieses Jahres gedeckt sein. Die insgesamt neunjährige Übergangsperiode bis zur vollständigen Umsetzung der neuen Eigenkapitalregeln dient dazu, den Instituten ausreichend Zeit zur Deckung des restlichen Kapitalbedarfs zu geben. Der Prozess wird seitens der Aufsicht überwacht und eng begleitet. Maßnahmen zur Verbesserung der Kapitalausstattung umfassen beispielsweise Gewinnthesaurierung, Kapitalerhöhungen, Härtung anderer Kernkapitalkomponenten oder die Offenlegung stiller Reserven.

Der vollständige Bericht zum Basel III-Monitoring für deutsche Institute kann hier abgerufen werden.

 

Informationen der European Banking Authority (EBA) (in englischer Sprache)
Informationen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (in englischer Sprache)

 

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