
Parallel zu den Arbeiten des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht arbeiten auch die Dienststellen der EU-Kommission einer Neufassung der Solvabilitätsvorschriften. Aufgrund der rechtlichen Verbindlichkeit der entsprechenden EG-Richtlinien gelten diese in der EU für alle Banken und Wertpapierfirmen. Die Dienststellen der Kommission geben entsprechend den Fortschritten bei den Verhandlungen eigene Konsultations-dokumente heraus. Es ist vorgesehen, das Rechtsetzungsverfahren einschließlich der nationalen Umsetzung so abzuschließen, dass ein zeitgleiches Inkrafttreten mit Basel II erfolgt.