
Zur Vorbereitung der nationalen Umsetzung von Basel II und Brüssel II wurden im Jahr 2003 durch die Bankenaufsicht der Arbeitskreis "Umsetzung Basel II" sowie nachgeordnete Fachgremien zu den Themen (1) interner Rating-Ansatz, (2) operationelle Risiken, (3) Kreditsicherungstechniken, (4) Verbriefungen, (5) aufsichtliches Überprüfungsverfahren und (6) Offenlegungsanforderungen eingerichtet. Ziel von Arbeitskreis und Fachgremien war die Vorbereitung der nationalen Umsetzung von Basel II und der entsprechenden EU-Richtlinien.
Aufgrund der positiven Erfahrungen aus diesem institutionalisierten Dialog zwischen Aufsicht und Kreditwirtschaft sind BaFin und Bundesbank überein gekommen, diese Art der Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft unter der neuen Bezeichnung "Arbeitskreis Bankenaufsicht" (AK Bankenaufsicht) fortzusetzen. Durch die Umbenennung soll verdeutlicht werden, dass der neue Arbeitskreis sich mit allen wesentlichen Fragen bankenaufsichtlicher Regelungen beschäftigen will.
Gegenüber dem Arbeitskreis "Umsetzung Basel II" ergeben sich ab dem 1. Mai 2007 folgende organisatorische Änderungen:
Alle Fachgremien setzen sich aus Experten der Kreditwirtschaft sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank zusammen. Sie erarbeiten Lösungsvorschläge zu fachlichen Fragestellungen bzw. Folgeabschätzungen für unterschiedliche Handlungsalternativen. Im übergeordneten Arbeitskreis, in dem auch die im Zentralen Kreditausschuss zusammengeschlossenen Verbände vertreten sind, werden die entwickelten Lösungsansätze in einem größeren Zusammenhang diskutiert und geprüft, wie mit diesen weiter verfahren werden soll.
Um eine möglichst große Transparenz der Arbeiten von Fachgremien und Arbeitskreis zu gewährleisten, werden die Protokolle der Sitzungen auf den Internetseiten von BaFin und Bundesbank veröffentlicht.
Informationen zur Solvabilitätsverordnung finden Sie unter Solvabilität.