
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht plant umfassende Anpassungen in der Eigenkapital- und Liquiditätsregulierung. Grundlage für die weiteren Entscheidungsprozesse bilden die beiden Konsultationspapiere:
Zum Zwecke der Abschätzung der Auswirkungen der Änderungsvorschläge wird eine umfassende Auswirkungsstudie durchgeführt. Bestandteil der Auswirkungsstudie werden auch die bereits im letzten Jahr beschlossenen Änderungen in den Bereichen Marktrisiko und Verbriefungen sein. Hierzu wurden vom Baseler Ausschuss im Juli 2009 die folgenden Dokumente veröffentlicht:
Auf europäischer Ebene wird die Auswirkungsstudie vom Committee of European Banking Supervisors (CEBS) koordiniert. Die Ergebnisse der europäischen Auswirkungsstudie, die zeitlich in enger Anlehnung an den Baseler Prozess durchgeführt wird, werden auch den weiteren Gesetzgebungsprozess im Hinblick auf Änderungen der Kapitaladäquanzrichtlinie entscheidend beeinflussen.
Die Daten werden zum Stichtag 31. Dezember 2009 erhoben. Abgabetermin für die Erhebungsbögen der teilnehmenden Institute ist der 30. April 2010.
Den teilnehmenden Instituten steht die Mailadresse qis@bundesbank.de für Fragen zu den Inhalten der Auswirkungsstudie zur Verfügung.
Parallel zur Konzeption der Rahmenvereinbarung hat der Baseler Ausschuss in den letzten Jahren mehrere Auswirkungsstudien durchgeführt. Im Frühjahr 2006 folgte die fünfte quantitative Auswirkungsstudie (QIS 5), mit der die Kalibrierung der überarbeiteten Rahmenvereinbarung auf internationaler Ebene überprüft wurde.
Bei der Durchführung der QIS 5 wurden die Auswirkungen der neuen Regelungen zur Berücksichtigung des gleichzeitigen Ausfalls von Kreditnehmer und Garantiegeber (Double Default) und die Änderungen im Bereich des Handelsbuchs berücksichtigt. Stärker als in vorangegangenen Auswirkungsstudien basieren die erhobenen Daten auf der nationalen Implementierung des Basel II-Regelwerkes, die sich in Deutschland eng an der Capital Requirements Directive (CRD) orientiert.
Nach intensiver Diskussion der QIS 5-Ergebnisse sowie möglicher zyklischer Effekte von Basel II hat der Baseler Ausschuss den Skalierungsfaktor von 1,06 bestätigt.
Parallel zur Konzeption der Rahmenvereinbarung hat der Baseler Ausschuss in den letzten Jahren bereits drei Auswirkungsstudien durchgeführt. Von einer vierten Auswirkungsstudie versprechen sich die Aufsichtsbehörden verlässlichere Daten zur Kalibrierung auf unerwartete Verluste, zu Verbriefungen und zum fortgeschrittenen Bemessungsansatz für das operationelle Risiko (AMA). Des Weiteren sollen die neuen methodischen Anforderungen an die LGD-Schätzung Berücksichtigung finden.
Aus dem Kreis der G10-Staaten planen derzeit neun Länder die Durchführung der QIS 4 noch in diesem Jahr. Diese Studie kann bereits im Vorfeld der Parallellaufphase wertvolle Hinweise für gegenwärtig noch in der Diskussion stehende Punkte, insbesondere für einen zukünftigen Rekalibrierungsbedarf, geben. Die QIS 4 wird in Deutschland am 1. Dezember 2004 starten und soll bis Ende Februar 2005 abgeschlossen sein.
Eine weitere quantitative Auswirkungsstudie wird durchgeführt, um die Auswirkungen der im Sommer 2009 geänderten Regelungen („Revisions to the Basel II market risk framework“, Stand Juli 2009) für das sogenannte Correlation-Trading Portfolio zu bestimmen, und um eine mögliche Untergrenze (Floor) für die mittels internem Modell berechnete Eigenmittelunterlegung für das Correlation-Trading Portfolio zu bestimmen.
Parallel zur Weiterentwicklung der Eigenmittel-Anforderungen für Marktrisiken führt der Baseler Ausschuss Auswirkungsstudien durch. Bei der im Sommer 2009 unter Federführung der Trading Book Group (TBG) durchgeführten Studie wurden die Auswirkungen der Regelungen der Konsultationspapiere („Revisions to the Basel II market risk framework“ und „Guidelines for computing capital for incremental risk in the trading book“) vom Januar 2009 untersucht. Die Studie fokussierte (grundsätzlich) auf große international tätige Institute mit umfangreichen Handelsaktivitäten.
Auf Basis der Ergebnisse der Studie entschied der Baseler Ausschuss, die im Konsultationspapier vom Januar 2009 vorgeschlagenen Parameter (insbesondere Länge des Mindest-Liquiditätshorizonts sowie Multiplikatoren für Value-at-Risk und Stress Value-at-Risk) unverändert zu lassen. Gleichzeitig wurde entschieden, eine weitere quantitative Auswirkungsstudie durchzuführen, um den Einfluss der geänderten Regelungen für das sogenannte Correlation-Trading Portfolio zu bestimmen und eine mögliche Untergrenze (Floor) für die mittels internem Modell berechnete Eigenmittelunterlegung für das Correlation-Trading Portfolio zu bestimmen.
Baseler Committee on Banking Supervision (BCBS) beschließt Verlustdatensammlung zum operationellen Risiko
Mit der Loss Data Collection Exercise (LDCE) werden neben internen Schadensdaten auch Informationen zu Szenarien, externen Daten, Geschäftsumfeld- und internen Kontrollfaktoren sowie zu einzelnen Aspekten der Modellierung operationeller Risiken erhoben. Ziel der Erhebung ist es, sowohl für die nationalen Aufseher als auch für die Institute neue Erkenntnisse und ein besseres Verständnis über Messung und Steuerung operationeller Risiken in unterschiedlichen Regionen zu erhalten. Die teilnehmenden Institute erhalten ab dem ersten Quartal 2009 eine detaillierte Auswertung der eigenen Daten im Quervergleich. Bundesbank und BaFin würden eine große Beteiligung, insbesondere der AMA-Institute (AMA - Advanced Measurement Approach), an der LDCE begrüßen.
Im August 2004 hatte die Aufsicht neben einer Umfrage zur Wahl der angestrebten Ansätze zur Bestimmung des Anrechnungsbetrags für operationelles Risiko die Durchführung einer „Industrieaktion AMA - operationelle Risiken“ angekündigt.
Ziel der Industrieaktion war es, den Implementierungsstand in einzelnen Instituten kennen zu lernen und in einer vergleichenden Betrachtung verschiedene mögliche Ausgestaltungsvarianten sowie Gemeinsamkeiten fortgeschrittener Messansätze zu erkennen. Die folgende Querauswertung fasst die Ergebnisse der Industrieaktion anonymisiert zusammen.