Logo der Deutschen Bundesbank
Zur Navigation  Zum Inhalt  10. Februar 2012, 18:51 Uhr
Sie sind hier: Startseite | Bankenaufsicht | Basel II | Zulassungsverfahren
RSS Feed       Seite empfehlen    Seite drucken  

Basel II

Zulassung zum IRBA

Am 26. Juni 2004 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine neue Rahmenvereinbarung über regulatorische Eigenkapitalstandards verabschiedet. Die EU-Kommission veröffentlichte am 14. Juli 2004 den Entwurf einer Richtlinie, mit der die neuen Eigenkapitalregeln für alle in der EU ansässigen Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen in EU-Recht überführt werden.

Ab 1. Januar 2007 können Institute und Institutsgruppen ihre Kreditrisiken mittels eigener Ratingsysteme messen und darauf aufbauend die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen bestimmen (auf Internen Ratings Basierender Ansatz - IRBA). Hierfür ist eine Zulassung durch die BaFin erforderlich.

Die Bankenaufsicht (BaFin und Deutsche Bundesbank) erwartet in Deutschland eine große Zahl von Zulassungsanträgen. Um interessierten Instituten die Erlaubnis zur Berechnung der aufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen mit Hilfe des IRBA rechtzeitig erteilen zu können, ist eine enge Abstimmung der Institute mit der Bankenaufsicht nötig. Vor dem Hintergrund begrenzter Prüfungskapazitäten von BaFin und Deutscher Bundesbank werden die Institute daher gebeten, ihre Anträge so früh wie möglich zu stellen, allerdings erst bei Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an bankinterne Ratingsysteme. Die Anträge werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Die eingereichten Dokumentationen der Ratingsysteme sollten vollständig, gut strukturiert und aussagefähig sein, um eine hohe Effizienz der Prüfungen sicherzustellen.

Die Bankenaufsicht ist ab sofort bereit, IRBA-Anträge anzunehmen und zu prüfen, um einen Antrags- und Prüfungsstau in den Monaten vor Inkrafttreten der neuen Eigenkapitalregeln zu vermeiden. Allen Instituten, die ihren Antrag frühzeitig einreichen, soll die Anwendung ihrer IRBA-Systeme für aufsichtliche Zwecke ab Inkrafttreten der neuen Eigenkapitalanforderung eröffnet werden.

Auf dieser Internetseite finden Sie ein Merkblatt mit detaillierten Erläuterungen zur Antragstellung und zum Prüfungsablauf sowie die Formulare, die für die Antragstellung nötig sind (Umsetzungsplan, Konkordanzlisten). Die Konkordanzlisten werden im Einklang mit der Fortentwicklung der entsprechenden EU-Richtlinie sowie deren Umsetzung in nationales Recht angepasst.

Die jeweils aktuellste Version dieser Formulare finden Sie auf den Internetseiten der BaFin und auf dieser Seite.

Merkblätter

Vorlage für den Umsetzungsplan

Konkordanzlisten

Zum Thema

 

Zulassung zum AMA (Advanced Measurement Approach)

Ab sofort können deutsche Kreditinstitute bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Zulassung zum fortgeschrittenen Messansatz (AMA - Advanced Measurement Approach) für operationelles Risiko beantragen.

Messansätze für das operationelle Risiko sind Teil der nunmehr verabschiedeten Capital Requirement Directive (CRD), die die Rahmenvereinbarung über die Eigenkapitalanforderungen bei Kreditinstituten in EU-Recht überträgt. Basel II sieht drei Verfahren vor, mit denen die Institute bestimmen können, wie viel Eigenkapital sie mindestens vorhalten müssen, um ihr operationelles Risiko zu berücksichtigen. Ab 2007 können die Institute zunächst zwischen dem Basisindikatoransatz und dem Standardansatz wählen.

Ab 2008 können die Institute auch den anspruchsvollsten der Messansätze, den AMA, nutzen. Jedes Institut braucht dafür die Zulassung der BaFin. Deutsche Bundesbank und BaFin werden sich unter anderem durch Vor-Ort-Prüfungen davon überzeugen, dass die Zulassungsvoraussetzungen für die Nutzung der Verfahren zur Modellierung operationeller Risiken erfüllt sind.

Für den einfacheren Standardansatz müssen deutsche Banken im Sinne einer schlanken Regelung kein Zulassungs­verfahren durchlaufen. Diesen Ansatz können die Institute verwenden, wenn er eine bankinterne Prüfung bestanden hat (self assessment) und dies der BaFin mit einer schriftlichen Anzeige bestätigt wird.

Den Basisindikatoransatz nutzen alle Kreditinstitute, die weder über eine AMA-Zulassung verfügen noch die Verwendung des Standardansatzes angezeigt haben.

Operationelles Risiko bezeichnet die Gefahr, dass eine Bank Verluste erleidet, weil ihre internen Verfahren und Systeme versagen, Menschen Fehler machen oder externe Ereignisse sich auf den Bankbetrieb auswirken.

Übersetzungen der Deutschen Bundesbank/der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – Die vorliegenden englischen Texte werden lediglich zu Informationszwecken bereitgestellt. Nur der Wortlaut des deutschen Originaltexts ist verbindlich.

 

Anzeige der Anwendung des Standardansatzes für das operationelle Risiko

Nach den Regelungen der inzwischen vom Europäischen Parlament verabschiedeten EU-Richtlinien zur Neufassung der Richtlinien 2000/12/EG und 93/6/EWG können die Institute zur Bestimmung der Mindesteigenkapitalunterlegung für das operationelle Risiko ab dem 01.01.2007 einen Basisindikatoransatz oder Standardansatz und ab dem 01.01.2008 fortgeschrittene Messansätze verwenden.

Ab sofort können deutsche Kreditinstitute bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die beabsichtigte Nutzung eines Standardansatzes anzeigen und die Verwendung eines alternativen Indikators in den Geschäftsfeldern Firmenkunden- und Privatkundengeschäft beantragen. In dem Merkblatt STA werden die Anzeigemodalitäten im Standardansatz sowie der Zulassungsprozess für die Verwendung eines alternativen Indikators erläutert. Ein Merkblatt zur Zulassung der fortgeschrittenen Messansätze wurde bereits am 17.10.2005 veröffentlicht. (AMA-Zulassungsverfahren)

Den Standardansatz dürfen Institute anwenden, nachdem eine institutsinterne Überprüfung ergeben hat, dass die für den Standardansatz qualifizierenden Anforderungen erfüllt werden und die Absicht der Verwendung der BaFin angezeigt wurde. Eine Vollzugsanzeige ist nicht erforderlich. Die Erfüllung der für den Standardansatz qualifizierenden Anforderungen muss für Zwecke der Überprüfbarkeit geeignet dokumentiert sein. Der Fragenkatalog STA versteht sich als eine Orientierungshilfe für die zu dokumentierende institutsinterne Überprüfung.

Die Verwendung eines abweichenden Indikators im Standardansatz (Alternativer Standardansatz-ASA) bedarf der vorherigen Zustimmung der BaFin. Hierzu ist die Einhaltung zusätzlicher im Merkblatt STA genannter Kriterien nachzuweisen. Damit eine rechtzeitige Zulassung der Verwendung eines alternativen Indikators sichergestellt werden kann, ist es erforderlich, dass die Anträge rechtzeitig vor dem angestrebten Beginn der ASA-Anwendung eingereicht werden.

Die nachfolgenden Dokumente vom 04.06.2007 stellen eine Überarbeitung/Aktualisierung der bisher an dieser Stelle veröffentlichten Dokumente vom 13.06.2006 dar.

Übersetzung der Deutschen Bundesbank/der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – Der vorliegende englische Text wird lediglich zu Informationszwecken bereitgestellt. Nur der Wortlaut des deutschen Originaltexts ist verbindlich.

 

Übersicht über Institute in Deutschland mit Zulassungen zur Nutzung aufsichtlicher Modelle zur Ermittlung der Anrechnungsbeträge für das Adressrisiko, das Marktrisiko sowie das operationelle Risiko (Stand: 31.12.2011)

Erteilte Zulassungen zur Nutzung eines auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRBA) gemäß § 58 Solvabilitätsverordnung

Folgende Institute oder Institutsgruppen besitzen eine Zulassung zur Nutzung von Ansätzen mit eigener Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit in den Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute und Unternehmen (Basis-IRBA)1:

  • Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
  • Bayerische Landesbank
  • Bayerische Landesbausparkasse
  • Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG
  • BHW Bausparkasse AG
  • Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg -Girozentrale-
  • DekaBank Deutsche Girozentrale
  • DEUTSCHE APOTHEKER- UND ÄRZTEBANK EG
  • Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG
  • Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft)
  • Deutsche Postbank AG
  • DZ BANK AG
  • Frankfurter Sparkasse
  • HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
  • KBC Bank Deutschland AG
  • Landesbank Baden-Württemberg
  • Landesbank Berlin AG
  • Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
  • Landesbank Saar
  • Münchener Hypothekenbank eG
  • Norddeutsche Landesbank -Girozentrale-
  • SEB AG
  • WGZ BANK AG
  • WL BANK AG

1 Diese Aufstellung enthält auch Banken, die neben der Zulassung zur Nutzung des Basis-IRBA eine IRBA-Zulassung für die Forderungsklasse Mengengeschäft besitzen.

Folgende Institute oder Institutsgruppen besitzen eine Zulassung zur Nutzung von Ansätzen mit eigener Schätzung/Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote bei Ausfall, Forderungshöhe bei Ausfall sowie der effektiven Restlaufzeit in den Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute und Unternehmen (fortgeschrittener IRBA)2:

  • Aareal Bank AG
  • BMW Bank GmbH
  • comdirect bank AG
  • COMMERZBANK AG
  • DEUTSCHE BANK AG
  • Deutsche Pfandbriefbank AG
  • Deutsche Schiffsbank AG
  • Dexia Kommunalbank Deutschland AG
  • DVB Bank SE
  • Eurohypo AG
  • GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH
  • HSH Nordbank AG
  • ING-DiBa AG
  • KfW IPEX-Bank GmbH
  • Oldenburgische Landesbank AG
  • TOYOTA Kreditbank GmbH
  • UniCredit Bank AG
  • Westdeutsche ImmobilienBank AG
  • WestLB AG

2 Diese Aufstellung enthält auch Banken, die neben der Zulassung zur Nutzung des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes eine IRBA-Zulassung für die Forderungsklasse Mengengeschäft besitzen.

Folgende Institute oder Institutsgruppen besitzen ausschließlich eine Zulassung zur Nutzung eines auf internen Ratings basierenden Ansatzes für die Forderungsklasse Mengengeschäft:

  • Aachener Bausparkasse AG
  • ALTE LEIPZIGER Bauspar AG
  • BSQ Bauspar AG
  • Commerz Finanz GmbH
  • CreditPlus Bank AG
  • Degussa Bank GmbH
  • FGA Bank Germany GmbH
  • TeamBank AG
  • Valovis Commercial Bank AG

Folgende Institute besitzen eine Zulassung zur Nutzung eines eigenen Risikomodells für die Ermittlung der Anrechnungsbeträge oder Teilanrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen gem. § 313 Solvabilitätsverordnung:

  • BHF-BANK AG
  • Commerzbank AG
  • Deutsche Bank AG
  • DZ Bank AG
  • HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
  • Landesbank Baden-Württemberg
  • Landesbank Berlin AG
  • Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
  • Norddeutsche Landesbank - Girozentrale
  • UniCredit Bank AG
  • WestLB AG
  • WGZ Bank AG

Da operationelle Risiken im Gegensatz zu Markt- und Kreditrisiken in allen Bereichen eines Institutes oder einer Institutsgruppe wirken, gibt es bei den fortgeschrittenen Messansätzen (AMA) keine Zulassungen für bestimmte Module oder Portfolien. Ferner wird oftmals Eigenkapital in Tochtergesellschaften allokiert, ohne dass diese eine eigene Zulassung erhalten haben. Aufgrund dieser besonderen Konstellation werden im Folgenden die Institute und Institutsgruppen genannt, die nach § 278 SolvV einen Anrechnungsbetrag für das operationelle Risiko zum AMA melden:

  • AGCO Finance GmbH
  • Bankhaus Neelmeyer AG
  • Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG
  • Clearstream Banking AG
  • Clearstream Holding AG
  • Commerz Finanz GmbH
  • Commerzbank AG
  • DAB Bank AG
  • DekaBank Deutsche Girozentrale
  • Deutsche Bank AG
  • Deutsche Postbank AG
  • Dt. WertpapierService Bank AG
  • Eurohypo AG
  • European Bank for Fund Services GmbH (ebase)
  • GEFA Gesellschaft f. Absatzfinanzierung GmbH
  • Hanseatic Bank GmbH & Co. KG
  • ING-DiBa AG
  • readybank ag
  • SEB AG
  • SG Equipment Finance SA & Co. KG
  • UniCredit Bank AG
  • Westdeutsche ImmobilienBank AG
  • WestLB AG
  • Xchanging Transaction Bank GmbH

 

Zum Seitenanfang