
Anfang
2004 wurde durch Entscheidung der EU-Kommission
(2004/5/EC vom 5.
November 2003) das Committee of European Banking Supervisors eingerichtet.
Als
unabhängiger Ausschuss der europäischen Bankenaufseher übernimmt
CEBS im
Rahmen des Lamfalussy-Verfahrens die folgenden Level-3 Aufgaben:
CEBS setzt sich aus hochrangigen Vertretern der nationalen Bankaufsichtsbehörden und Notenbanken der EU sowie der EZB zusammen. Vertreter aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes außerhalb der EU genießen einen Status als ständige Beobachter. Auch die Europäische Kommission, der Vorsitzende des Banking Supervisory Committee der Europäischen Zentralbank und der Vorsitzende der Groupe de Contact, der Hauptarbeitsgruppe von CEBS, nehmen als ständige Beobachter teil.
Die Bundesrepublik Deutschland wird durch Repräsentanten der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vertreten.
Weitere Informationen zu CEBS sowie CEBS-Konsultationspapiere, -Leitlinien, -Empfehlungen und sonstige Veröffentlichungen finden Sie auf der Website des Committee of European Banking Supervisors.