Anfang
2004 wurde durch Entscheidung der EU-Kommission
(2004/5/EC vom 5.
November 2003) das Committee of European Banking Supervisors eingerichtet.
Als
unabhängiger Ausschuss der europäischen Bankenaufseher übernimmt
CEBS im
Rahmen des Lamfalussy-Verfahrens die folgenden Level-3 Aufgaben:
Beratung der EU-Kommission, vor allem beim Entwurf von Level-2-Durchführungsbestimmungen
für Regulierungen im Bankenbereich. CEBS kann die EU-Kommission in
diesem Bereich sowohl auf Verlangen als auch aus eigenem Antrieb beraten.
Förderung einer konsistenten Umsetzung von EU-Richtlinien und der
Konvergenz der Aufsichtspraxis in den Mitgliedsstaaten.
Verbesserung der aufsichtlichen Kooperation einschließlich des vertraulichen
Austausches von Informationen über beaufsichtigte Institute.
CEBS setzt
sich aus hochrangigen Vertretern der nationalen Bankaufsichtsbehörden
und Notenbanken der EU sowie
der EZB zusammen. Vertreter aus Ländern
des Europäischen Wirtschaftsraumes außerhalb der EU genießen
einen Status als ständige Beobachter. Auch die Europäische Kommission,
der Vorsitzende des Banking Supervisory Committee der Europäischen
Zentralbank und der Vorsitzende der Groupe de Contact, der Hauptarbeitsgruppe
von CEBS,
nehmen als ständige Beobachter teil.
Die Bundesrepublik Deutschland
wird durch Repräsentanten der Deutschen
Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
vertreten.