
Das ursprünglich für den Wertpapiersektor entwickelte Lamfalussy-Verfahren geht auf einen Vorschlag eines „Ausschusses der Weisen“ unter Vorsitz von Baron Lamfalussy zurück. Ziel ist es, den komplexen und langwierigen regulären EU-Gesetzgebungsprozess im Rahmen eines Vier-Stufen-Plans zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Dezember 2002 beschloss der Rat, das Lamfalussy-Verfahren auf den gesamten EU-Finanzsektor auszudehnen.
Das Lamfalussy-Verfahren sieht vor, dass die EU-Organe unter Federführung der Kommission die politische Rahmenrechtsetzung (1. Stufe) vornehmen. Die Ausarbeitung der „technischen“ und detaillierten Durchführungsbestimmungen wird von der Kommission mit Unterstützung von vier Fachausschüssen vorgenommen (2. Stufe). Dabei handelt es sich um den Europäischen Bankenausschuss (EBC), den Europäischen Wertpapierausschuss (ESC), den Europäischen Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Alterversorgung (EIOPC) und den Finanzkonglomerateausschuss (EFCC) für Fragen der Beaufsichtigung sektorübergreifender Konzerne. Diese Ausschüsse setzen sich aus hochrangigen Vertretern der nationalen Finanzministerien unter Federführung der Kommission zusammen. Sie stimmen über die von der Kommission vorgelegten Durchführungsbestimmungen ab. Die Kommission kann diese unmittelbar erlassen, wenn sich in den zuständigen Fachausschüssen hierzu eine qualifizierte Mehrheit findet.
Bei der Entwicklung der Durchführungsbestimmungen wird die Kommission wiederum von Expertenausschüssen auf der 3. Stufe des Lamfalussy-Verfahrens beraten. Diese besteht aus dem Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS), dem Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) sowie dem Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS). Die Ausschüsse setzen sich aus hochrangigen Vertretern der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden zusammen, zusätzlich gehören dem Ausschuss für Bankenaufsicht auch Vertreter der nationalen Notenbanken an. Neben der Beratung und Unterstützung der Kommission bei der Entwicklung der technischen Durchführungsbestimmungen beschäftigen sich die Expertenausschüsse mit dem aufsichtlichen Informationsaustausch, der konsistenten Umsetzung der europäischen Rechtsakte und der Angleichung der aufsichtlichen Praxis im europäischen Markt für Finanzdienstleistungen.
Auf der 4. Stufe achtet die Kommission – in intensiver Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Regulierungsbehörden in Stufe 3 und dem privaten Sektor – auf eine einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts.