
Parallel zu den Arbeiten des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht arbeiten auch die Dienststellen der EU-Kommission einer Neufassung der Solvabilitätsvorschriften. Aufgrund der rechtlichen Verbindlichkeit der entsprechenden EG-Richtlinien gelten diese in der EU für alle Banken und Wertpapierfirmen. Die Dienststellen der Kommission geben entsprechend den Fortschritten bei den Verhandlungen eigene Konsultations-dokumente heraus. Es ist vorgesehen, das Rechtsetzungsverfahren einschließlich der nationalen Umsetzung so abzuschließen, dass ein zeitgleiches Inkrafttreten mit Basel II erfolgt.
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Arbeitspapiere des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht