
Seit 1953 dokumentiert die jährlich erscheinende Bankstellenstatistik die Entwicklung des Bankgewerbes in Deutschland. Auf der rechtlichen Grundlage des § 32 sowie § 24 KWG i.V.m. § 15 AnzV werden die Veränderungen bei inländischen Kreditinstituten und ihren Zweigstellen erfasst. In der Bankstellenstatistik ebenfalls enthalten sind Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland (§ 53 KWG) und Zweigstellen von Instituten mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (§ 53 b KWG). Die Bankstellenstatistik bildet so die Gesamtstruktur des Kreditgewerbes in Deutschland zahlenmäßig ab und kann als Quelle zu Analysezwecken herangezogen werden.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung der Bankstellenstatistik erscheint einmal jährlich ein Bericht über die Entwicklung des Bankstellennetzes des vorangegangenen Jahres in Deutschland.