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Liquidität - Merkblatt

Merkblatt zur Zulassung eines bankinternen Liquiditätsmess- und -steuerungsverfahrens nach § 10 Liquiditätsverordnung

Mit der Liquiditätsverordnung werden die quantitativen Liquiditätsregelungen im Sinne einer risikoorientierteren und prinzipienbasierten Aufsicht modernisiert. Seit 2007 besteht nach § 10 LiqV („Öffnungsklausel“) für die Institute erstmals die Möglichkeit, nach vorheriger Genehmigung durch die Aufsicht eigene Risikomess- und –steuerungsverfahren für aufsichtliche Zwecke zur Begrenzung des Liquiditätsrisikos zu nutzen. Ein solches institutsspezifisches Verfahren muss dabei strikten Anforderungen genügen, deren Einhaltung von der Aufsicht im Zuge einer Zulassungsprüfung beurteilt wird. Die Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen kann dabei auch bezogen auf ein Liquiditätsrisikomess- und -steuerungsverfahren auf Ebene einer Instituts- oder Finanzholding-Gruppe festgestellt werden.

Auf dieser Internetseite finden Sie ein Merkblatt mit detaillierten Erläuterungen zum Antrags- und Zulassungsverfahren sowie Hinweisen zu den erforderlichen Dokumentationsunterlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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