
Aufgabe der Falschgeldstelle ist die Begutachtung und Verwahrung
des in Deutschland angehaltenen oder von der Polizei sichergestellten Falschgeldes
beliebiger Währung. Daneben werden auch Zahlungskarten, Wertpapiere,
Reiseschecks sowie kursfähige Gold- und Silbermünzen von uns auf
Echtheit geprüft. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Falschgeldprävention.
Benötigen Sie eine Auskunft in Falschgeldangelegenheiten, sind wir für Sie zu erreichen unter:
Jede Fälschung moderner Banknoten, zu denen natürlich auch der Euro gehört, ist grundsätzlich ohne Verwendung besonderer Hilfsmittel erkennbar. Grobe Abweichungen bei Format, Farbe oder Bildelementen gibt es aber meistens nicht. Erst die nähere Betrachtung, die Überprüfung an Hand der Sicherheitsmerkmale, macht eine Unterscheidung möglich.
In unseren Filialen bieten wir kostenlose Schulungen zur Erkennung gefälschter Euro-Banknoten an. Eine Übersicht über unsere Filialen und deren Kontaktdaten finden Sie unter hier.
Zahlen zum Falschgeldaufkommen finden Sie in den Falschgeldpressenotizen der Deutschen Bundesbank.
Grundsätzlich gilt: Benachrichtigen Sie, wenn Sie Falschgeld erhalten, bitte sofort die Polizei.
Bei der Weiter- oder Rückgabe von Falschgeld können Sie sich genau wie bei der Herstellung von Falschgeld strafbar machen. Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz!
Die Deutsche Bundesbank, Kreditinstitute und Finanzdienstleitungsinstitute sind gemäß §36 Bundesbankgesetz zur Anhaltung von falschem bzw. falsch verdächtigem Geld verpflichtet. Falsches Geld ist dabei an die Polizei, falsch verdächtiges Geld an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. Verstöße gegen die Anhalte- bzw. Meldepflicht können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die Grundregeln für die Falschmünzerkennung wurden von Falschgeldexperten in Zusammenarbeit mit dem europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums (European Technical and Scientific Centre ) im Falschgeld-Leitfaden Münzen zusammengestellt.
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz b der EU-Verordnung Nr. 1210/2010 sind bestimmte Personen verpflichtet, sich in Bezug auf Falschmünzerkennung schulen zu lassen, falls sie Münzen, die nicht maschinell geprüft worden sind, auszahlen möchten. Bei diesen Verpflichteten handelt es sich gemäß Artikel 6 Absatz 1 Spiegelstriche 1 und 2 der EU-Verordnung 1338/2001 um Mitarbeiter von Kreditinstituten, Wechselstuben und Geldtransportunternehmen sowie diesen gleichstehende Personen. Nicht verpflichtet sind hingegen Personen, die ausschließlich maschinell geprüfte Münzen auszahlen, sowie Personen, die nicht Mitarbeiter der o.g. Institute sind. Verpflichtete Personen können sich über das Falschgeld-Kontaktformular zwecks Absprache eines Termins an uns wenden.
Zahlen zum Falschgeldaufkommen finden Sie in den Falschgeldpressenotizen der Deutschen Bundesbank.
Um Fälschungsaktivitäten zu erschweren, müssen Personen, die beruflich mit Bargeld zu tun haben - z.B. in Banken, im Einzelhandel, in Restaurants oder in anderen Unternehmen, in denen große Bargeldmengen zirkulieren -, mit den Euro-Banknoten und -Münzen vertraut sein.
Zu diesem Zweck stellt das Eurosystem kostenlose Broschüren zur Verfügung, die Sie über das Bestellformular anfordern können.