
F: Im Meldebogen wird die Angabe des „BIC des Kontoinhabers“ gefordert, sofern eine Weiterleitung als „Bank-an-Bank-Zahlung“ (MT 202) gewünscht und zulässig ist. Was bedeutet dies?
A: Im unbaren Zahlungsverkehr wird bei Weiterleitungen zur taggleichen Gutschrift zwischen Kundenzahlungen und Bank-an-Bank-Zahlungen unterschieden, wobei vereinfacht ausgedrückt eine Kundenzahlung eine Überweisung auf ein Girokonto einer natürlichen oder juristischen Person bei einem Kreditinstitut ist. Eine Bank-an-Bank-Zahlung stellt demgegenüber eine Überweisung von einer Bank an eine (andere) Bank dar. Die Angabe im o. g. Feld kommt somit lediglich für Finanzinstitute (insb. Kreditinstitute) in Frage.
F: Auf Seite 1 des Kundendaten-Meldebogens ist die Angabe einer GLN vorgesehen. Wofür steht die Abkürzung GLN und was ist eine GLN überhaupt?
A: Mit dem Projekt CashEDI – Cash Electronic Data Interchange – optimiert die Bundesbank derzeit ihr Dienstleistungsangebot im Barzahlungsverkehr und bietet Bargeldakteuren die Möglichkeit einer elektronischen Geschäftsabwicklung im Rahmen eines standardisierten elektronischen Datenaustausches. Der elektronische Zugang erfolgt über "ExtraNet", die E-Business-Plattform der Bundesbank. Dabei finden die weltweit gültigen GS1-Standards Verwendung. Diese umfassen u. a. eine Identnummernsystematik einheitlicher, weltweit gültiger und überschneidungsfreier Nummern zur Kennzeichnung von Standorten, Produkten und Packstücken. Ergänzt wird diese Nummernsystematik durch einen Strichcode sowie zwei Kommunikationsformate (EANCOM und GS1-XML). Die einzelnen Komponenten sind international akzeptiert, bauen aufeinander auf und können je nach Anforderung miteinander kombiniert werden.
Damit sich ein Bargeldakteur im Logistikprozess mit der Bundesbank als CashEDI-Teilnehmer identifizieren kann, benötigt er eine GLN (Globale Lokationsnummer). Die Vergabe und Verwaltung von GLN wird in Deutschland von GS1-Germany vorgenommen. Für die Nutzung der GS1-Standards bzw. die Anforderung einer GLN sind Lizenzgebühren an GS1 zu entrichten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Interesse unter www.gs1-germany.de.
Die Kennzeichnung mehrerer Standorte (Zentrale, Niederlassung, Filiale) ist nur mit einer GLN GS1 Complete möglich. Sofern Sie mehrere Standorte mit einer GLN kennzeichnen möchten, sind auf den Kundendaten-Meldebögen bzw. auf dem Sammelmeldebogen unterschiedliche GLN zu benennen. Die Ergänzung des Kundendaten-Meldebogens um eine GLN führt nicht automatisch zur Teilnahme an CashEDI. Sofern Sie Interesse an einer elektronisch unterstützten Geschäftsabwicklung haben, können Sie sich unter 069 9566 - 6070, - 2386 oder - 3162 informieren.
F: Im Kundendaten-Meldebogen sind die Bankverbindungen für die Verrechnung von Entgelten und Differenzen anzugeben. Kann ich dort auch die Bankverbindung meines Wertdienstleisters (WDL) angeben?
A: Im Kundendaten-Meldebogen ist für die Verrechnung von Entgelten und Differenzen zwingend ein eigenes Konto des mit dem jeweiligen Bogen gemeldeten Kunden anzugeben. Abweichende Bankverbindungen (z. B. ein Konto des kontoführenden Kreditinstituts oder eines WDL auf dem Bogen eines Handelsunternehmens) sind nicht zulässig.
F: Der Kundendaten-Meldebogen soll grundsätzlich mittels PC ausgefüllt werden. Ist ausnahmsweise auch das Ausfüllen mittels Schreibmaschine oder von Hand möglich?
A: Die Anforderung, den Kundendaten-Meldebogen mittels PC auszufüllen hat mehrerlei Gründe. Neben der Eindeutigkeit und Lesbarkeit der Angaben sind in den Formularfeldern u. a. verschiedene Plausibilitätsprüfungen hinterlegt. Daher sollte der Kundendaten-Meldebogen möglichst mittels PC ausgefüllt werden. Sollte dies nicht möglich sein, darf der Meldebogen ausnahmsweise auch mittels Schreibmaschine oder von Hand ausgefüllt werden. Dies sollte aber auf absolut unvermeidbare Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Beim Ausfüllen von Hand ist darauf zu achten, dass alle Angaben - insbesondere jedoch kritische Daten wie Bankverbindungen - klar und deutlich lesbar sind.
F: Ab dem 01.01.2011 wickelt die Deutsche Bundesbank Münzein- und -auszahlungen von Großkunden als entgeltfreie Standardleistung nur noch als ganze Vielfache sogenannter Normcontainer ab. Was heißt das?
A: Bei Münzein- und -auszahlungen von Großkunden werden seit 2006 nur noch folienverschweißte, sortenreine Einheiten mit 10 Münzrollen (Münzrollenpackungen; vgl. "Richtlinie für die Fertigung von Münzrollen in Folienpackungen") verwendet. Die Transaktionen werden seither überwiegend in bundesbankeigenen Metallgeldcontainern (M-Containern) abgewickelt.
Ab dem 01.01.2011 sind entgeltfreie Münzein- und -auszahlungen nur noch möglich, wenn diese ausschließlich aus Normcontainern bestehen. Bei Normcontainern handelt es sich um M-Container, die stückelungsrein mit den in der nachfolgend aufgeführten Tabelle vorgegebenen Mengen an Münzrollenpackungen gefüllt sind:
| Stückelung | Anzahl der Rollenpackungen | Betrag (in €) |
|---|---|---|
2 € |
300 |
150.000 |
1 € |
300 |
75.000 |
50 €-Cent |
200 |
40.000 |
20 €-Cent |
250 |
20.000 |
10 €-Cent |
375 |
15.000 |
5 €-Cent |
300 |
7.500 |
2 €-Cent |
400 |
4.000 |
1 €-Cent |
500 |
2.500 |
F: Wir sind ein Kreditinstitut mit einer größeren Anzahl von Filialen. Müssen wir für jede einzelne Filiale einen Kundendaten-Meldebogen einreichen?
A: Es besteht für Sie grundsätzlich keine Verpflichtung, der Deutschen Bundesbank für Zwecke des baren Zahlungsverkehrs alle Filialen bekannt zu geben. Sofern Sie jedoch beispielsweise Auszahlungen je Filiale durch uns portionieren lassen oder etwa bei Belastungen aus durch Falschgeld ausgelösten Fehlbeträgen auf Ihre verursachende Filiale schließen wollen, ist eine Führung eines Kundenstammsatzes je Filiale – und die eindeutige Beschriftung von Einzahlungen bzw. Einzahlungsbehältern – erforderlich. Sie können statt einer Vielzahl von Einzelmeldungen auch den Meldebogen als Sammelbogen nutzen und diesem eine Liste der Filialen anhängen.
F: Wir sind ein Kreditinstitut und möchten bei den Zahlungsverkehrsdaten bzw. bei der Kontoverbindung für die Verrechnung von Entgelten / Differenzen ein bei einer Bundesbankfiliale geführtes Konto angeben. Was müssen wir dann als Bankleitzahl und Name und Ort des Kreditinstituts angeben?
A: Wenn Sie ein bei einer Bundesbankfiliale geführtes Konto (bankleitzahlgebundenes Konto oder Zusatzkonto) als Bankverbindung angeben, ist unter Bankleitzahl, Name und Ort des Kreditinstituts die Bankleitzahl der bzw. die kontoführende Bundesbankfiliale anzugeben.
F: Wir sind ein Kreditinstitut und verfügen für die hausintern geführten Konten nicht über eine IBAN. Was müssen wir in die jeweiligen Felder des Meldebogens eintragen?
A: Derzeit ist die Angabe der IBAN nur für Kundenkonten zwingend erforderlich. Wir weisen allerdings jetzt schon darauf hin, dass mit dem künftig zu nutzenden SEPA-Format Konten nur noch mittels IBAN angesprochen werden können und somit auch für hausinterne Konten eine IBAN vorliegen und gemeldet werden muss.
F: Wir sind ein Handelsunternehmen mit einer größeren Anzahl von Filialen. Können / müssen wir für jede einzelne Filiale einen Kundendaten-Meldebogen einreichen?
A: Es besteht für Sie grundsätzlich keine Verpflichtung, der Deutschen Bundesbank für Zwecke des baren Zahlungsverkehrs alle Filialen bekannt zu geben, es sei denn, Ihre Filialen treten im baren Zahlungsverkehr bei der Deutschen Bundesbank auf und sind unter einer jeweils eigenen Firma rechtlich selbständig.
Für jedes rechtlich selbständige Wirtschaftsunternehmen vergibt die Deutsche Bundesbank grundsätzlich nur eine Kundennummer. Für eine interne Zuordnung der Zahlungsströme steht Ihnen die Möglichkeit entsprechender Verwendungszweckangaben zur Verfügung.
F: Wir sind ein Wirtschaftsunternehmen mit einer Vielzahl (rechtlich nicht selbständiger) Filialen. Unsere Einzahlungsgegenwerte werden im sogenannten NiKo-Verfahren auf je ein Konto je Filiale überwiesen. Müssen wir den „Antrag auf Teilnahme am … NiKo-Verfahren …“ für jede Filiale, und damit einen Antrag je Kundendaten-Meldebogen stellen?
A: Der „Antrag auf Teilnahme am … NiKo-Verfahren …“ ist (nur) einmal je juristisch selbständiger Firma Ihres Unternehmens zu stellen.