
In diesem Segment stellt die Deutsche Bundesbank ein speziell auf Schülerinnen und Schüler zugeschnittenes Glossar mit wichtigen Begriffen insbesondere zu "Geld und Währung" zur Verfügung.
Der Vertrag von Maastricht (Vertrag über die Europäische Union) wurde 1992 unterzeichnet und trat 1993 in Kraft. Er änderte den EG-Vertrag und begründete die Europäische Union. Er legte insbesondere die Grundlagen der Wirtschafts- und Währungsunion. Der Vertrag von Maastricht wurde seither durch den Vertrag von Amsterdam (1997/1999), den Vertrag von Nizza (2001/2003) und den Vertrag von Lissabon (2007/2009) abgeändert. Die Bestimmungen wurden darin an die aktuellen Gegebenheiten angepasst, aber nicht grundlegend verändert.
Sie umfasst sämtliche Maßnahmen zur Überwachung von systemischen Risiken, die sich aus makroökonomischen Tendenzen oder Entwicklungen auf den Finanzmärkten sowie aus der Infrastruktur von Märkten ergeben.
Differenz zwischen den Zinssätzen im Kredit- oder Einlagengeschäft einer Bank zu einem Referenzzinssatz.
Zinssatz, bei dem das gewünschte Zuteilungsvolumen im Tenderverfahren erreicht wird.
Der Mengentender ist ein Auktionsverfahren der Zentralbank, bei dem diese vor der Versteigerung von Zentralbankgeldkrediten ihre Zinssätze im Voraus festlegt. Die teilnehmenden Geschäftspartner geben Gebote über die Menge an Zentralbankgeld ab, die sie zum vorgegebenen Zinssatz erhalten wollen.
=> Monetäres Finanzinstitut
Niedrigster Zinssatz, zu dem die Geschäftspartner bei Zinstendern Gebote abgeben können.
Die Mindestreserve gehört zum geldpolitischen Instrumentarium des Eurosystems. Sie verpflichtet die Banken, ein bestimmtes Mindestguthaben bei der Zentralbank zu halten. Die Höhe der zu haltenden Mindestreserve ergibt sich durch Anwendung des Mindestreservesatzes (im Eurosystem derzeit zwei Prozent) auf kurzfristige Kundeneinlagen der Banken. Das Mindestreserve-Soll ist nicht täglich, sondern im Durchschnitt innerhalb einer Periode – in der Regel eines Monats – als Guthaben bei der Zentralbank zu halten. Die Banken können die Mindestreserveguthaben auch als Arbeitsguthaben für ihren laufenden Zahlungsverkehr nutzen. Die Mindestreserve wirkt deshalb am Geldmarkt als Puffer, der starke Liquiditätsausschläge ausgleicht und die Zinsentwicklung verstetigt. Aufgrund der Pflicht, Mindestreserve zu halten, hat das Bankensystem stets einen Bedarf an Zentralbankgeld. Die Zentralbank deckt diesen Bedarf vorwiegend durch Refinanzierungsgeschäfte.
Bei dieser geldpolitische Lehrmeinung (Hautpvertreter: Milton Friedman) steht die Verstetigung des Geldmengenwachstum im Mittelpunkt. Monetaristen sehen in der Regulierung der Geldmenge die wichtigste Stellgröße. Ein stetig sich entwickelndes Geldangebot, das sich an der Ausweitung der Produktion orientiert, soll Geldwertstabilität gewährleisten. Eine zu starke Ausdehnung der Geldmenge führt demnach zu Inflation.
Der Begriff steht für die zweite Säule innerhalb des geldpolitischen Analyserahmens des Eurosystems, den dieses neben der wirtschaftlichen Analyse zur umfassenden Analyse der Risiken für die Preisstabilität anwendet. Die monetäre Analyse dient dabei zur Beurteilung der mittel- bis langfristigen Preisgefahren. Sie basiert auf dem langfristig bestehenden engen Zusammenhang zwischen der Geldmenge und den Preisen. => Zwei-Säulen-Strategie
Ein Finanzinstitut, das Einlagen entgegennimmt, die nach der statistischen Abgrenzung der Europäischen Zentralbank zur Geldmenge zählen, und das Kredite gewährt und/oder in Wertpapiere investiert. In Deutschland gehören Banken und Geldmarktfonds zu den MFIs.
Ein Finanzinstitut, das Einlagen entgegennimmt, die nach der statistischen Abgrenzung der Europäischen Zentralbank zur Geldmenge zählen, und das Kredite gewährt und/oder in Wertpapiere investiert. In Deutschland gehören Banken und Geldmarktfonds zu den MFIs.
Ein Finanzinstitut, das Einlagen entgegennimmt, die nach der statistischen Abgrenzung der Europäischen Zentralbank zur Geldmenge zählen, und das Kredite gewährt und/oder in Wertpapiere investiert. In Deutschland gehören Banken und Geldmarktfonds zu den MFIs.
Metallstücke, die Geldfunktionen ausüben (Hartgeld). Sind sie vollwertig ausgeprägt (d. h. stimmen Stoffwert und Nennwert der Münzen überein), so spricht man von Kurantmünzen. Im Falle unterwertiger Ausprägung heißen sie Scheidemünzen. Die Bundesregierung hat in Deutschland das alleinige Recht, Münzen auszugeben (Münzregal). Dafür steht ihr der Münzgewinn (Differenz zwischen Nennwert der Münzen und ihrem Stoffwert) zu, der in den Bundeshaushalt eingeht. In Umlauf gebracht werden die Münzen – ebenso wie die Banknoten – in Deutschland von der Deutschen Bundesbank. Ähnlich ist es in den anderen Teilnehmer-Ländern. Die Münzen sind – im Gegensatz zu den Banknoten – nicht einheitlich. Sie haben jeweils eine einheitliche, für alle Länder des Euroraumes gültige und eine nationale Seite.
Das Münzregal ist das hoheitliche Recht, Münzen zu prägen und zu gestalten. In der Vergangenheit lag dieses Recht bei dem jeweiligen Landesherrn (z. B. König), in der heutigen Zeit bei der Regierung oder der Zentralbank. Das Münzregal für den Euro liegt bei den jeweiligen Finanzministern der Euro-Staaten, wobei die Ausgabe von der EZB zu genehmigen ist. Wenn die Herstellungskosten der Münzen geringer sind als ihr Nennwert, entsteht ein Münzgewinn.