
In diesem Segment stellt die Deutsche Bundesbank ein speziell auf Schülerinnen und Schüler zugeschnittenes Glossar mit wichtigen Begriffen zu "Geld und Währung" zur Verfügung.
Langfristige Schuldverschreibung, die – zu einem festen Satz verzinst – von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privaten Unternehmen ausgegeben wird. Die Obligation wird zur Deckung eines langfristigen Kapitalbedarfs aufgelegt.
Geldpolitische Operation, die auf Initiative der Zentralbank erfolgt und bei der die Zentralbank Wertpapiere hereinnimmt oder abgibt. Solche Geschäfte können „endgültig“ (definitiv) oder „auf Zeit“ als befristete Transaktionen erfolgen. Letztere können gemäß einer Rückkaufsvereinbarung als Wertpapierpensionsgeschäft oder auf Verpfändungsbasis abgewickelt werden.
Von privaten Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten ausgegebene festverzinsliche Schuldverschreibungen, deren Erlöse zur Gewährung von meist längerfristigen Krediten an öffentliche Stellen dienen. Diese Wertpapiere sind nicht wie bei Hypothekenpfandbriefen durch Grundpfandrechte, sondern durch die allgemeine Leistungs- und Steuerkraft einer öffentlichen Körperschaft gedeckt.
Teil des Electronic Banking. Online-Banking wird mittlerweile nicht nur von Direktbanken sondern auch von den meisten (Filial-)Banken angeboten. Über das Internet haben die Kunden die Möglichkeit, auf ihre eigenen Bankkonten und Depots zuzugreifen und Aufträge zu erteilen.
Wertpapier, welches das Recht verbrieft, ein oder mehrere Wertpapiere (in der Regel Aktien) zu einem bestimmten Bezugspreis (Basispreis) zu kaufen. Optionsscheine werden an der Börse gehandelt. Der Preis des Optionsscheins richtet sich nach der Differenz aus Basispreis und Kurs der Aktie.
Definitiver Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten durch eine Zentralbank für eigene Rechnung am offenen Markt (Offenmarktgeschäft). Das Eurosystem kauft oder verkauft refinanzierungsfähige Aktiva endgültig nur unregelmäßig im Rahmen von Feinsteuerungsoperationen und strukturellen Operationen. Im Gegensatz zu den befristeten Transaktionen führt das Eurosystem solche Geschäfte auf bilateraler Basis und nicht im Tenderverfahren durch.