Drei Personen arbeiten gemeinsam an einem Projekt ©Dieter Roosen

Bankenaufsicht der Bundesbank: Operative Aufgaben

Die Ban­ken­land­schaft in Deutsch­land setzt sich aus einer Viel­zahl un­ter­schied­li­cher In­sti­tu­te zu­sam­men, die je nach In­sti­tuts­art, Größe sowie Art und Um­fang des in­hä­ren­ten Ri­si­kos be­auf­sich­tigt wer­den. Hier­zu zäh­len zum 31.12.2020 rund 1.680 Kre­dit­in­sti­tu­te, wovon ein Gro­ß­teil unter die De­fi­ni­ti­on CRR-Kre­dit­in­sti­tu­te fal­len. Fer­ner wer­den knapp 1.300 Fi­nanz­dienst­leis­tungsinstitute, davon 718 Wertpapierfirmen, sowie rund 100 Zah­lungs- und E-Geld-In­sti­tu­te mit Sitz in Deutsch­land be­auf­sich­tigt.

Seit In­kraft­tre­ten des ein­heit­li­chen Auf­sichts­me­cha­nis­mus (SSM) im No­vem­ber 2014 un­ter­lie­gen auf Basis der Ma­ß­ga­ben der SSM-Ver­ord­nung die CRR-Kre­dit­in­sti­tu­te dem SSM, wäh­rend die Zu­stän­dig­keit für die üb­ri­gen In­sti­tu­te wei­ter­hin na­tio­nal ver­bleibt.

Für die di­rek­te Auf­sicht über die si­gni­fi­kan­ten In­sti­tu­te (SI) ist die EZB zu­stän­dig. Sie wird ope­ra­tiv von ge­mein­sa­men Auf­sichts­teams (JSTs) wahr­ge­nom­men. Auf­sichts­ent­schei­dun­gen wer­den vom Supervisory Board des SSM ge­trof­fen und be­dür­fen zudem einer Zu­stim­mung des EZB-Rats.

Die di­rek­te und ope­ra­ti­ve Auf­sicht der rund 1.400 we­ni­ger be­deu­ten­den In­sti­tu­te (LSI) wird durch die je­weils zu­stän­di­gen na­tio­na­len Be­hör­den durch­ge­führt. Um ein­heit­li­che und hohe Auf­sichts­stan­dards sowie ein kon­sis­ten­tes Vor­ge­hen in­ner­halb des SSM si­cher zu stel­len, übt die EZB in die­sem Be­reich je­doch eine mit­tel­ba­re Über­wa­chungs­funk­ti­on aus.

Darüber hinaus umfasst die laufende Überwachung auch die Durchführung bankgeschäftlicher Prüfungen.