Durchführung von bankgeschäftlichen Prüfungen

Die laufende Überwachung der Institute umfasst auch die Durchführung bankgeschäftlicher Prüfungen. Durch diese gewinnt die Deutsche Bundesbank tiefere Einblicke in die Risikostrukturen sowie die Risikosteuerungsverfahren der Institute. Es wird analysiert, ob bankinterne Risikomessverfahren zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegungsbeträge anerkannt werden können. Insbesondere bei Prüfungen von signifikanten Instituten arbeiten verschiedene nationale Behörden sowie die EZB in Prüfungsteams zusammen und sind im In- und Ausland im Einsatz.

Bankgeschäftliche Prüfungen bei weniger bedeutenden Instituten werden gemäß § 44 Abs. 1 KWG von der BaFin angeordnet. Bankgeschäftliche Prüfungen, die bei signifikanten Instituten durchgeführt werden, werden von der EZB beauftragt.

Den Anordnungen liegt dabei ein konkreter Anlass oder ein risikoorientiert festgelegter Turnus zugrunde. Inhalt und Umfang der Prüfungen decken sowohl bei signifikanten als auch bei weniger signifikanten Instituten ein breites Spektrum ab. Typische Arten von bankgeschäftlichen Prüfungen und Prüfungsschwerpunkte können wie folgt umrissen werden: