ICAAP / ILAAP

Eine angemessene Kapital- und Liquiditätsausstattung der Institute sowie deren effektive Steuerung sind wesentliche Voraussetzungen für ein stabiles Finanzsystem. Als zentrale aufsichtliche Anforderung an die Institute wird daher die Einrichtung von internen Prozessen zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (Internal Capital Adequacy Assessment Process: ICAAP) und zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process: ILAAP) verlangt.

Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte (ICAAP)

Die Erwartungshaltung der deutschen Aufsicht an die Ausgestaltung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte (ICAAP) und deren Einbindung in die Gesamtbanksteuerung bei Kreditinstituten ist in den MaRisk (insb. AT 4.1) und dem Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte beschrieben. Die Bundesbank und BaFin haben gemeinsam den ICAAP-Leitfaden aus dem Jahr 2011 neu aufgesetzt und am 24.05.2018 veröffentlicht. Internationale und europäische Entwicklungen sowie die Fortentwicklung der Instituts- und Aufsichtspraxis machten eine Neuausrichtung des Leitfadens notwendig.

Aufsichtliche Beurteilung des bankinternen Liquiditätsrisikomanagements (ILAAP) 

Die Erwartungshaltung der deutschen Aufsicht an die Ausgestaltung bankinterner Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung (ILAAP) und deren Einbindung in die Gesamtbanksteuerung bei den Kreditinstituten ist in den MaRisk (insb. BTR 3) beschrieben. 

RTF-Meldewesen

Auf der Grundlage des § 25 KWG und konkretisiert durch die FinaRisikoV erhebt die Bundesbank jährlich zum Stichtag 31. Dezember Informationen zum ICAAP und ILAAP der Institute für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP). Hierbei stellen LSIs der Aufsicht die relevanten Informationen über ein XBRL-basiertes Meldesystem zur Verfügung. Das RTF-Meldewesen soll die aufsichtsrechtliche Bewertung der Institute erleichtern, ohne die in der Säule II niedergelegte Methodenfreiheit zu beeinträchtigen. Die regelmäßige und strukturierte Erhebung der Informationen zum ICAAP und ILAAP liefert eine wichtige Informationsquelle für die Bewertung des einzelnen Institutes und ermöglicht der Aufsicht einen Überblick über die in der Kreditwirtschaft verwendeten Verfahren. 

Sicherstellung der Risikotragfähigkeit bei weniger bedeutenden Instituten (LSIs) – Range of Practice
Cover: Sicherstellung der Risikotragfähigkeit bei weniger bedeutenden Instituten (LSI)

Die Bundesbank hat für den deutschen Bankenmarkt eine Analyse über die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit durchgeführt. Die Ergebnisse sind grundsätzlich positiv, zeigen für den Großteil der Institute aber auch strukturellen Weiterentwicklungsbedarf auf.