Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel ©Frank Rumpenhorst

Baseler Rahmenwerk

Das Baseler Rahmenwerk umfasst alle gültigen Standards des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. Die Bundesbank war an der Erarbeitung aller Standards wesentlich beteiligt.

Der Grundstein für das Rahmenwerk wurde vom Baseler Ausschuss 1988 mit dem ersten Standard, dem Baseler Akkord, gelegt. Hierin wurden – zur Verbesserung der Stabilität des Finanzsektors und zur Vertrauenssicherung in die Solvenz der Banken – erstmals globale Mindesteigenkapitalanforderungen an internationale Banken gestellt. Gemäß dieser Eigenkapitalquote musste eine Bank mindestens 8 % regulatorisches Eigenkapital vorhalten, gemessen an den kreditrisikogewichteten Aktiva. 1996 wurde der Akkord um die Marktrisikoregelung ergänzt. Damit musste die Mindesteigenkapitalausstattung einer Bank mindestens 8 % ihrer gesamten risikogewichteten Aktiva betragen, die sich aus Kredit- und Marktrisikopositionen zusammensetzten.

2004 wurde die überarbeitete Baseler Rahmenvereinbarung „Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen“ (Basel II) veröffentlicht. Das fundamentale Ziel des Baseler Ausschusses war es, die Solidität und Stabilität des internationalen Bankensystems weiter zu stärken. Basel II gliedert sich in drei Säulen: Säule 1 umfasst die Berechnung der Kapitalanforderungen anhand der Bankrisiken (Kredit-, Markt und operationelle Risiken). Weitere Schwerpunkte lagen auf den Vorgaben von Grundprinzipien für die qualitative Bankenaufsicht und das Risikomanagement in den Banken (Säule 2) sowie der Einführung von aufsichtlichen Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin (Säule 3).

Als Reaktion auf die Finanzmarkt-Krise verabschiedete der Baseler Ausschuss 2009, aktualisiert in 2010 bzw. 2011, ein kurzfristiges Maßnahmenpaket mit strengeren Regelungen, darunter insbesondere höheren Eigenkapitalanforderungen für Verbriefungen und Marktrisiken. Zudem wurden die Anforderungen an das Risikomanagement und an die Offenlegung der Banken erhöht. Diese Weiterentwicklung von Basel II wird umgangssprachlich "Basel 2.5" genannt.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat 2010 „Basel III: Ein globaler Regulierungsrahmen für widerstandsfähigere Banken und Bankensysteme“ veröffentlicht und im Laufe der Folgejahre ergänzt und überarbeitet. Ziel der Reform ist es, mit strengeren Regeln für Eigenkapital und Liquidität die Resilienz des Bankensektors in Stresssituationen zu erhöhen und so die Gefahr zu verringern, dass sich Probleme im Finanzsektor auf die Realwirtschaft auswirken. Zudem sollen das Risikomanagement sowie die Führung der Banken verbessert und die Transparenz im Bankensektor erhöht werden.

Die neuen Vorschriften sollen ihre Wirkung sowohl auf mikroprudenzieller als auch auf makroprudenzieller Ebene entfalten. Dies soll durch mehrere Einzelmaßnahmen erreicht werden. So wurden insbesondere eine Erhöhung der Qualität, Quantität und Transparenz des regulatorischen Eigenkapitals und die Einführung von Kapitalpuffern beschlossen. Für besonders risikoreiche Produkte wurden die Kapitalanforderungen zusätzlich erhöht. Um eine übermäßige Verschuldung der Banken zu verhindern, wird die Einführung einer Verschuldungsquote (Leverage Ratio) vorgeschlagen. Außerdem sollen Liquiditätsrisiken durch die erstmalige Einführung globaler Mindestliquiditätsanforderungen begrenzt werden.

Alle G20-Staats- und Regierungschefs haben beim Seoul-Gipfel 2010 das Basel-III-Rahmenwerk gebilligt und sich zu seiner konsistenten Umsetzung verpflichtet.

Basel III wurde seitdem bezüglich der aufsichtlichen Behandlung von systemrelevanten Banken, u. a. durch die Einführung zusätzlicher Kapitalpuffer und Kapitalanforderungen für den Abwicklungsfall, konkretisiert.

Seit 2011 beschäftigt sich der Baseler Ausschuss mit der Frage nach der richtigen Balance zwischen Risikosensitivität, Einfachheit und Vergleichbarkeit der Ansätze zur Berechnung der Bankrisiken und der entsprechenden Eigenkapitalanforderung. Im Zuge der Basel-III-Finalisierung wurden diese Ansätze überarbeitet. Die Marktrisikoregelungen wurden ebenfalls überarbeitet („Fundamental Review of the Trading Book/FRTB“) und mit finalen Änderungen im Januar 2019 beschlossen und veröffentlicht. Die weiteren überarbeiteten Ansätze zur Berechnung der Bankrisiken einschließlich einer Änderung der Kapitaluntergrenze ("Basel-I-Floor" bzw. "Output Floor") und der Verschuldungsquote wurden bereits im Dezember 2017 veröffentlicht. Die Maßnahmen der Basel III Reformen sind gemäß den Vorgaben des Baseler Ausschusses seit Januar 2023 anzuwenden. In einigen Jurisdiktionen kommt es bei der Umsetzung allerdings zu Verzögerungen. Hierunter fällt auch die EU, in der die Maßnahmen erst ab Januar 2025 anzuwenden sind.