Entgelte und Betriebszeiten

Entgelte

Die Deutsche Bundesbank berechnet für die von Zahlungsdienstleistern eingereichten Zahlungen ein Entgelt in Höhe von 0,0025 € pro Datensatz.

Dieses Entgelt kommt b.a.w. auch dann zur Anwendung, wenn Zahlungen im SEPA-Format vom SEPA-Clearer des EMZ über andere Clearinghäuser abgewickelt werden.

Die Fixgebühren der EBA CLEARING für eine ggf. gewünschte Anbindung als Reachable BIC der Bundesbank am STEP2-System werden von der Bundesbank an die entsprechenden Zahlungsdienstleister weiterverrechnet.

Verarbeitungsfenster

SEPA-Überweisungen

Im SEPA-Clearer des EMZ werden verschiedene gleichtägige Verarbeitungsfenster für die Abwicklung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften unterstützt. Die Auslieferung und Verbuchung der Auftragsgegenwerte verarbeiteter SEPA-Überweisungen erfolgt direkt im Anschluss an das jeweilige Einlieferungsfenster.

Verarbeitungsfenster für SEPA-Überweisungen
Verarbeitungsfenster für SEPA-Überweisungen

SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften

Bei der Abwicklung von SEPA-Lastschriften ist zu berücksichtigen, dass Auslieferung und Verbuchung der Zahlungsnachrichten aufgrund der Konzeption der SEPA-Lastschriftverfahren im Regelfall zeitlich auseinander fallen. Während R-Transaktionen bereits im Anschluss an das jeweilige Verarbeitungsfenster gebucht werden, erfolgt die Verbuchung von Originaltransaktionen erst am jeweiligen Fälligkeitstag.

Verarbeitungsfenster für SEPA-Basislastschriften
Verarbeitungsfenster für SEPA-Basislastschriften

Verarbeitungsfenster für SEPA-Firmenlastschriften
Verarbeitungsfenster für SEPA-Firmenlastschriften

SCC-Karteneinzüge

Im SEPA-Clearer des EMZ werden mehrere Verarbeitungsfenster für die Abwicklung von SCC-Karteneinzügen unterstützt. Die Auslieferung und Verbuchung der Auftragsgegenwerte verarbeiteter SCC-Zahlungen erfolgt direkt im Anschluss an das jeweilige Einlieferungsfenster.

Verarbeitungsfenster für SCC-Karteneinzüge
Verarbeitungsfenster für SCC-Karteneinzüge