Hausbankverfahren-SEPA (HBV-SEPA)

Allgemeines

Die Deutsche Bundesbank bietet Kontoinhabern ohne Bankleitzahl im Rahmen des Massenzahlungsverkehrs die Abwicklung von nationalen und grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften (SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften) an. Die Abwicklung der SEPA-Zahlungen erfolgt über die Komponente Hausbankverfahren-SEPA (HBV-SEPA).

Ein- und Auslieferung von Zahlungen

SEPA-Zahlungen können über die folgenden Kommunikationsverfahren elektronisch ein- bzw. ausgeliefert werden:

  • EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard)
  • FinTS/Online-Banking

Verarbeitung und Verbuchung von Zahlungen

SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften werden in einem morgendlichen und einem abendlichen Ausführungsfenster abgewickelt. Bei SEPA-Überweisungen erfolgt die Belastung auf dem Konto des Einreichers bei gewünschter Abwicklung im morgendlichen Ausführungsfenster unter dem gleichen Geschäftstag, bei gewünschter Abwicklung im abendlichen Ausführungsfenster unter dem nächsten Geschäftstag.
SEPA-Lastschriften müssen zur Berücksichtigung der im SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Vorlagefristen rechtzeitig vor dem Fälligkeitstag eingereicht werden. Die Verbuchung der SEPA-Lastschriften findet dann am Fälligkeitstag statt.

Verfahrensregeln

Für die Abwicklung von mittels Datei im Hausbankverfahren-SEPA (HBV-SEPA) per Datenfernübertragung über EBICS und im Online-Banking über FinTS eingelieferten SEPA-Zahlungen sowie für die elektronische Bereitstellung von Zahlungsverkehrsinformationen zu SEPA-Zahlungen gelten für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl die
"Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl zur Abwicklung von SEPA-Überweisungen per Datenfernübertragung (DFÜ) (Verfahrensregeln SEPA-Überweisungen für Kontoinhaber ohne BLZ)" sowie die "Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl zur Abwicklung von SEPA-Lastschriften (Verfahrensregeln SEPA-Lastschriften für Kontoinhaber ohne BLZ)".

SEPA-Lastschriftmandat

Voraussetzung für die Einreichung einer Lastschrift ist ein vom Zahler (Zahlungspflichtiger) unterzeichnetes SEPA-Lastschriftmandat.