Organisation im Europäischen System der Zentralbanken

Das Eurosystem im ESZB


Da noch nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Währungsunion beigetreten sind, wird zwischen dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und dem Eurosystem unterschieden.

Das ESZB besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main und den nationalen Zentralbanken (NZBen) aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Dem ESZB gehören somit auch die Zentralbanken der EU-Länder an, die nicht Mitglied der Europäischen Währungsunion (EWU) sind, d. h. die den Euro noch nicht als Währung eingeführt haben.

Das Eurosystem besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro bereits als gemeinsame Währung eingeführt haben. Seit 2015 sind dies 20 Staaten.

Organe des ESZB

Der EZB-Rat

Grafik: EZB-Rat
EZB-Rat
Das oberste Beschlussorgan des Eurosystems ist der EZB-Rat. Ihm gehören der Präsident der EZB, der Vizepräsident der EZB, die vier weiteren Mitglieder des Direktoriums der EZB sowie die Präsidenten bzw. Gouverneure der nationalen Zentralbanken des Eurosystems an. Der Präsident der Deutschen Bundesbank ist somit Mitglied des EZB-Rats.

Dem EZB-Rat sind nicht nur die geldpolitischen, sondern auch nahezu alle anderen zentralen Entscheidungskompetenzen übertragen, insbesondere das Recht, Leitlinien und Beschlüsse zur Durchführung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben zu erlassen. Darüber hinaus legt der EZB-Rat die Geschäftsordnung und die Organisation der Europäischen Zentralbank und ihrer Beschlussorgane sowie die Beschäftigungsbedingungen für das Personal der EZB fest.

EZB-Direktorium

Das Direktorium der EZB führt die laufenden Geschäfte der Europäischen Zentralbank und bereitet die Sitzungen des EZB-Rats vor. Es ist verantwortlich für die einheitliche Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem gemäß den vom EZB-Rat festgelegten Leitlinien.

Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Sie werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ausgewählt und ernannt. Die Mitglieder des Direktoriums müssen in Währungs- und Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeiten sein.

Erweiterter Rat

Grafik: Erweiterter Rat
Erweiterter Rat
Solange nicht alle Staaten der Europäischen Union der Währungsunion angehören, gibt es neben dem EZB-Rat ein weiteres Beschlussorgan, den "Erweiterten Rat". Ihm gehören der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten bzw. Gouverneure der nationalen Zentralbanken aller 27 EU-Mitgliedstaaten an. Der Erweiterte Rat ist das Bindeglied zu den Zentralbanken der EU-Staaten, die nicht an der Währungsunion teilnehmen. Er hat keine geldpolitischen Befugnisse. Der Erweiterte Rat leistet jedoch wichtige Vorarbeiten in Fragen der Erweiterung der Währungsunion und der Harmonisierung der Statistiken. Der Erweiterte Rat kann als "Übergangsorgan" angesehen werden. Er wird aufgelöst, sobald alle EU-Länder den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben.