Außenwirtschaft

In der Bundesrepublik Deutschland kann jedermann grundsätzlich ohne Beschränkungen Zahlungen in das Ausland leisten oder aus dem Ausland empfangen.

Um den für die Wirtschafts- und Währungspolitik zuständigen Stellen sowie Verbänden und Unternehmen umfassende und zuverlässige Informationen über den deutschen Außenwirtschaftsverkehr zu gewähren, sind lediglich statistische Meldevorschriften zu beachten.

Die statistischen Meldungen sind der Deutschen Bundesbank zu erstatten, die zur strikten Geheimhaltung aller Einzelangaben verpflichtet ist. Das außenwirtschaftliche Meldewesen dient ausschließlich der Erstellung der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Währungsunion.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass auf der Grundlage von Sanktionsmaßnahmen

  • der Vereinten Nationen
  • der Europäischen Union beziehungsweise der Europäischen Gemeinschaft sowie
  • der nationalen Behörden

Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs in Deutschland möglich sind.