Bestandsmeldungen über Auslandsforderungen und ‑verbindlichkeiten (Z5, Z5a, Z5b)

Inländer (ausgenommen monetäre Finanzinstitute, Investmentaktiengesellschaften, Kapitalverwaltungsgesellschaften für deren Sondervermögen und Privatpersonen) haben monatlich ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern zu melden, wenn die Summe dieser Auslandsforderungen oder die Summe dieser Auslandsverbindlichkeiten am Ende eines Monats den Betrag von 5 Millionen Euro oder den Gegenwert in einer anderen Währung übersteigt.

Darüber hinaus müssen inländische Unternehmen, deren Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen gegenüber dem Ausland jeweils 500 Millionen Euro übersteigen, vierteljährlich ihre Forderungen und Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten gegenüber dem Ausland melden.

Meldeformulare:

  • Z5 - Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit ausländischen Banken

  • Z5a Blatt 1/1 - Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit verbundenen ausländischen Nichtbanken

  • Z5a Blatt 1/2 - Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit sonstigen ausländischen Nichtbanken

  • Z5a Blatt 2/1 - Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr (Exportforderungen und lmportverbindlichkeiten einschließlich geleisteter und entgegengenommener Vorauszahlungen)

  • Z5a Blatt 2/2 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr

  • Z5b Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern aus derivativen Finanzinstrumenten