Elektronische Einreichung via Bundesbank ExtraNet

Die Deutsche Bundesbank bietet allen meldepflichtigen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie beauftragten Rechenzentren und IT-Dienstleistern die Möglichkeit, bankaufsichtliche Meldungen in elektronischer Form einzureichen.

Die technischen Aspekte der neuen E-Business-Plattform der Deutschen Bundesbank erhalten Sie im entsprechenden ExtraNet-Informationsbereich. Was Sie speziell für die bankaufsichtlichen Meldungen zusätzlich wissen müssen, lesen Sie auf der Seite ExtraNet der Bankenaufsicht.

Grundsätzlich können folgende bankaufsichtlichen Meldungen über das ExtraNet eingereicht werden:

  • Groß- und Millionenkredite
  • Meldungen gem. COREP und FINREP (weitere Informationen hierzu im Informationsbereich COREP/FINREP)
  • Meldungen gem. FinaV, Liquiditätsverordnung, HA-Bogen (Informationen hierzu im Informationsbereich Meldungen zur SolvV und LiqV)
  • Datenübersicht zu § 68 PrüfbV
  • Beteiligungsanzeigen nach § 24 KWG
  • Anzeigen zum Auslandskreditvolumen

Die Einreichung erfolgt über File-Upload. Die Datei hat dabei den Satzbeschreibungen für die elektronische Einreichung zu entsprechen. Alternativ stehen Erfassungsportale (außer Datenübersicht und Beteiligungsanzeigen) zur Verfügung.

Meldepflichtigen Instituten stehen neben der Dateieinreichung auch Erfassungsportale für den Bereich Groß- und Millionenkredite sowie Meldungen zur FinaV und Liquiditätsverordnung zur Verfügung.

Im Bereich der Millionenkredite bieten wir als zusätzlichen Service eine Stammdatensuchmaschine für Kreditnehmer-Identifikationsnummern an.

Anmeldung zur elektronischen Einreichung bankaufsichtlicher Meldungen

Einen Überblick über die verschiedenen Wege der elektronischen Einreichung, das Serviceangebot, die Meldetermine und die Kontaktpersonen, als auch eine Beschreibung Satzbeschreibung in denen bankaufsichtliche Meldungen von der Deutschen Bundesbank entgegengenommen werden, können Sie der nachstehenden Dokumentation entnehmen.