Haushaltsentwicklung in Deutschland (VGR)

ESVG 2010-Abgrenzung

Die Abgrenzung des Staatssektors in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wird auf EU-Ebene rechtsverbindlich durch die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 (ESVG 2010) festgelegt. Die dort geregelten methodischen Konzepte sind unter anderem Grundlage der für das europäische Haushaltsüberwachungsverfahren verwendeten Statistiken zum Staat. Danach setzt sich der Gesamtstaat aus den Teilsektoren Bund (einschl. Sondervermögen), Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammen.