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Pressenotiz

Frankfurt am Main
29. Dezember 2009

 

Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2010 auf 0,12 %

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 29. Dezember 2009 beträgt 1,00 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am  
1. Juli 2009 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2009 betrug ebenfalls 1,00 %).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2010 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 0,12 % (zuvor ebenfalls 0,12 %).

Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom
31. Dezember 2009 (Nr. 198) bekannt gegeben.

 

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