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Sudan und Südsudan

Die Finanzsanktionen gegen den Sudan und Südsudan dienen der Durchführung von Maßnahmen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie von Maßnahmen der Europäischen Union.

Sie beinhaltet ein Verbot, bestimmten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen direkt oder indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen. Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die diesen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören oder die deren direkter oder indirekter Kontrolle unterliegen, werden eingefroren. Ferner beinhalten sie ein Verbot, Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten mittelbar oder unmittelbar bereitzustellen.

Die Bundesbank kann im Rahmen der Sudan und Südsudan-Sanktionen Ausnahmegenehmigungen (z. B. für Grundausgaben gelisteter Personen oder die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union) erteilen. Anträge sind beim Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zu stellen.

Rechtsakte:

  1. Verordnung (EG) Nr. 131/2004 des Rates vom 26. Januar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegen Sudan, Amtsblatt der Europäischen Union L 21 vom 28. Januar 2004, Seite 1.
  2. Verordnung (EG) Nr. 1353/2004 des Rates vom 26. Juli 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 131/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegen Sudan, Amtsblatt der Europäischen Union L 251 vom 27. Juli 2004, Seite 1.
  3. Verordnung (EG) Nr. 1516/2004 der Kommission vom 25. August 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 131/2004 des Rates über bestimmte restriktive Maßnahmen gegen Sudan, Amtsblatt der Europäischen Union L 278 vom 27. August 2004, Seite 15.
  4. Verordnung (EG) Nr. 838/2005 des Rates vom 30. Mai 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 131/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegen Sudan, Amtsblatt der Europäischen Union L 139 vom 2. Juni 2005, Seite 3.
  5. Verordnung (EG) Nr. 1184/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über die Verhängung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen, die im Konflikt in der Region Darfur in Sudan den Friedensprozess behindern und gegen das Völkerrecht verstoßen, Amtsblatt der Europäischen Union L 193 vom 23. Juli 2005, Seite 9.
    Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1184/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über die Verhängung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen, die im Konflikt in der Region Dafur den Friedensprozess behindern und gegen das Völkerrecht verstoßen, Amtsblatt der Europäischen Union L 163 vom 15. Juni 2006, Seite 19.
  6. Verordnung (EG) Nr. 1354/2005 der Kommission vom 17. August 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 131/2004 des Rates über bestimmte restriktive Maßnahmen gegen Sudan, Amtsblatt der Europäischen Union L 213 vom 18. August 2005, Seite 11.
  7. Verordnung (EG) Nr. 760/2006 der Kommission vom 18. Mai 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1184/2005 des Rates über die Verhängung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen, die im Konflikt in der Region Darfur in Sudan den Friedensprozess behindern und gegen das Völkerrecht verstoßen, Amtsblatt der Europäischen Union L 132 vom 19. Mai 2006, Seite 28.
  8. Verordnung (EG) Nr. 970/2007 der Kommission vom 17. August 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1184/2005 des Rates über die Verhängung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen, die im Konflikt in der Region Darfur in Sudan den Friedensprozess behindern und gegen das Völkerrecht verstoßen, Amtsblatt der Europäischen Union L 215 vom 18. August 2007, Seite 16.

    Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 970/2007 der Kommission vom 17. August 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1184/2005 des Rates über die Verhängung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen, die im Konflikt in der Region Darfur in Sudan den Friedensprozess behindern und gegen das Völkerrecht verstoßen, Amtsblatt der Europäischen Union L 227 vom 31. August 2007, Seite 53.
  9. Verordnung (EU) Nr. 1215/2011 des Rates vom 24. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 131/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegen Sudan, Amtsblatt der Europäischen Union L 310 vom 25. November 2011, Seite 1.

Verbindlich sind ausschließlich die in den gedruckten Ausgaben des Amtsblatts der Europäischen Union (früher Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften) beziehungsweise des Bundesanzeigers veröffentlichten Texte. Im Übrigen kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Einstellen von Rechtsakten nach deren öschen nach deren Aufhebung nur mit zeitlicher Verzögerung erfolgt.

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