
Die Sicherung der Stabilität von Finanzsystemen auf der nationalen wie auf der internationalen Ebene ist wegen der potenziell sehr hohen gesamtwirtschaftlichen Kosten von Störungen im Finanzsystem für Notenbanken und Regierungen ein wichtiges Anliegen.
Das Interesse der Notenbanken an uneingeschränkt funktionsfähigen Finanzsystemen ist zudem in der zentralen Rolle begründet, die das Finanzsystem, insbesondere die Banken, bei der Geldpolitik spielt. Störungen im Finanzsystem können die Übertragung geldpolitischer Impulse in die Realwirtschaft verzögern oder beeinträchtigen. Spekulative Blasen bei den Vermögenspreisen oder ein Kreditboom könnten mittel- bis langfristig die Grundlagen für Preisstabilität untergraben. Vertrauen in die Währung und in die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems gehören insoweit zusammen und bedingen sich wechselseitig.
Eine Notenbank ist schließlich auch deshalb an der Finanzsystementwicklung interessiert, weil der Liquiditätsbedarf einzelner Finanzmarktteilnehmer bei Schocks und Ungleichgewichten plötzlich und stark steigen kann. In integrierten Finanzmärkten können sich derartige Liquiditätsengpässe schnell übertragen und, vor allem wenn sie systemrelevante Marktteilnehmer erreichen, das Finanzsystem als Ganzes beeinträchtigen. Als einziger Quelle für Zentralbankgeld kommt der Notenbank daher gegebenenfalls eine entscheidende Funktion bei der Bewältigung von Finanzkrisen zu (Lender of Last Resort).
Die Sicherung der Finanzsystemstabilität ist somit eine originäre Aufgabe von Notenbanken. Der EG-Vertrag (Art. 105 Abs. 5) weist dem Europäischen System der Zentralbanken und damit auch der Bundesbank ausdrücklich eine Mitverantwortung für Finanzsystemstabilität zu.