Geschäftspartner können bei der Bank Einlagen bis zum Beginn des nächsten Geschäftstages zum Satz der Einlagefazilität anlegen. Die Anlage kann geschäftstäglich bis zum festgesetzten Zeitpunkt unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks beantragt werden (auch per Telefax, auf eine schriftliche Bestätigung des Antrags wird verzichtet).
Die Einlage ist mit den aufgelaufenen Zinsen zu Beginn des auf die Anlage folgenden Geschäftstages fällig und wird dem Konto, von dem die Einlage abgebucht wurde, gutgeschrieben.
Spitzenrefinanzierungsfazilität (Übernachtkredit)
Die Bank gewährt Geschäftspartnern gegen Besicherung im Rahmen des Sicherheitenkontos Übernachtkredit bis zum Beginn des nächsten Geschäftstages zum Spitzenrefinanzierungssatz. Der Übernachtkredit kann geschäftstäglich bis zum festgesetzten Zeitpunkt unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks beantragt werden.
Eine am Ende eines Geschäftstages bestehende Kontoüberziehung gilt als Antrag des Geschäftspartners auf Inanspruchnahme eines Übernachtkredits in Höhe der Überziehung. In diesem Fall ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Der Übernachtkredit ist mit Zinsen an dem auf die Inanspruchnahme folgenden Geschäftstag zur Rückzahlung fällig. Der entsprechende Gesamtbetrag wird dem Girokonto des Geschäftspartners zu Beginn dieses Geschäftstages belastet.