
Die Europäische Zentralbank (EZB) verlangt von Kreditinstituten, auf Girokonten bei den nationalen Zentralbanken (NZBen) Pflichteinlagen zu unterhalten: diese werden als "Mindestreserven" oder "Reserve-Soll" bezeichnet. Die Höhe der von jedem Institut zu unterhaltenden Mindestreserven richtet sich nach seiner Reservebasis.
Das Mindestreserve-Soll eines Instituts wird ermittelt, indem die Mindestreservebasis mit einem Mindestreservesatz multipliziert wird. Die EZB wendet einen einheitlichen positiven Reservesatz auf den überwiegenden Teil der in der Mindestreservebasis enthaltenen Bilanzposten an. Dieser Mindestreservesatz wurde zu Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion auf 2 % festgesetzt. Wie bereits erwähnt, wird das Mindestreserve-Soll jedes einzelnen Instituts durch Anwendung des Mindestreservesatzes auf die Mindestreservebasis berechnet. Die Institute können einen einheitlichen Freibetrag von ihrem Mindestreserve-Soll abziehen. Seit Beginn der dritten Stufe der WWU dürfen sie 100.000 € abziehen. Mit diesem Freibetrag sollen die Verwaltungskosten bei einem sehr geringfügigen Mindestreserve-Soll verringert werden.
Zur Erfüllung ihrer Mindestreservepflicht müssen Kreditinstitute Guthaben auf ihren Girokonten bei den NZBen unterhalten. Dabei erlaubt das Mindestreservesystem des Eurosystems den Geschäftspartnern eine Durchschnittserfüllung der Mindestreserve; dies bedeutet, dass sich die Erfüllung der Mindestreservepflicht nach den durchschnittlichen Kalendertagesendguthaben auf den Mindestreservekonten innerhalb einer Mindestreserve-Erfüllungsperiode bemisst.
Das Eurosystem will gewährleisten, dass das Mindestreservesystem weder das Bankensystem im Eurogebiet belastet noch den effizienten Ressourceneinsatz behindert. Aus diesem Grund werden die Mindestreserveguthaben der Kreditinstitute verzinst, und zwar zum durchschnittlichen marginalen Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte während der Mindestreserve-Erfüllungsperiode (gewichtet nach der Anzahl der Kalendertage). Dieser Satz liegt daher sehr nahe bei den kurzfristigen Geldmarktzinssätzen.
Die wichtigsten Funktionen des Mindestreservesystems sind die Stabilisierung der Geldmarktsätze und die Vergrößerung der strukturellen Liquiditätsknappheit im Bankensystem (Quelle: Die Geldpolitik der EZB. Europäische Zentralbank, Frankfurt 2004).
Daten zur Höhe des Mindestreserve-Solls und der Mindestreserve-Erfüllung werden im Statistikteil der Monatsberichte der Deutschen Bundesbank auf Seite *42 veröffentlicht.
| Erfüllungsperiode endend im Monat | Verzinsung der Mindestreserven | Sonderzins bei der Unterschreitung des Mindestreserve-Solls¹ |
|---|---|---|
| ¹ 2,5 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen EZB-Spitzenrefinanzierungssatz während der Erfüllungsperiode {bei wiederholten Unterschreitungen (mehr als zwei Unterschreitungen innerhalb von 12 Monaten) 5 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Spitzenrefinanzierungssatz} | ||
| März 2010 | 1,00 % | 4,25 % |
| Februar 2010 | 1,00 % | 4,25 % |
| Januar 2010 | 1,00 % | 4,25 % |
| Erfüllungsperiode endend im Monat | Verzinsung der Mindestreserven | Sonderzins bei der Unterschreitung des Mindestreserve-Solls¹ |
|---|---|---|
| ¹ 2,5 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen EZB-Spitzenrefinanzierungssatz während der Erfüllungsperiode {bei wiederholten Unterschreitungen (mehr als zwei Unterschreitungen innerhalb von 12 Monaten) 5 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Spitzenrefinanzierungssatz} | ||
| Dezember 2009 | 1,00 % | 4,25 % |
| November 2009 | 1,00 % | 4,25 % |
| Oktober 2009 | 1,00 % | 4,25 % |
| September 2009 | 1,00 % | 4,25 % |
| August 2009 | 1,00 % | 4,25 % |
| Juli 2009 | 1,00 % | 4,25 % |
| Juni 2009 | 1,00 % | 4,25 % |
| Mai 2009 | 1,25 % | 4,75 % |
| April 2009 | 1,50 % | 5,00 % |
| März 2009 | 2,00 % | 5,50 % |
| Februar 2009 | 2,00 % | 5,50 % |
| Januar 2009 | 2,50 % | 5,50 % |
| Erfüllungsperiode endend im Monat | Verzinsung der Mindestreserven | Sonderzins bei der Unterschreitung des Mindestreserve-Solls¹ |
|---|---|---|
| ¹ 2,5 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen EZB-Spitzenrefinanzierungssatz während der Erfüllungsperiode {bei wiederholten Unterschreitungen (mehr als zwei Unterschreitungen innerhalb von 12 Monaten) 5 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Spitzenrefinanzierungssatz} | ||
| Dezember 2008 | 3,25 % | 6,25 % |
| November 2008 | 3,94 % | 6,76 % |
| Oktober 2008 | 4,58 % | 7,75 % |
| September 2008 | 4,38 % | 7,75 % |
| August 2008 | 4,35 % | 7,75 % |
| Juli 2008 | 4,06 % | 7,50 % |
| Juni 2008 | 4,17 % | 7,50 % |
| Mai 2008 | 4,24 % | 7,50 % |
| April 2008 | 4,19 % | 7,50 % |
| März 2008 | 4,10 % | 7,50 % |
| Februar 2008 | 4,17 % | 7,50 % |
| Januar 2008 | 4,20 % | 7,50 % |
| Gültig ab: | Satz |
|---|---|
| 1. Januar 1999 | 2 |
| ¹ ohne die Verbindlichkeiten, für die ein Reservesatz von 0 % gilt | |
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